Wie die Gemeinde Langenbruck meldet, wird das Feuer- und Feuerwerksverbot im Siedlungsgebiet aufgehoben.
Blick auf das Dorf Langenbruck und die Jurahöhen.
Blick auf das Dorf Langenbruck und die Jurahöhen. - Nau.ch / Werner Rolli
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Das kommunale Feuer- und Feuerwerksverbot im Siedlungsgebiet von Langenbruck wird per sofort aufgehoben. Weiterhin wird jedoch zur grössten Vorsicht gemahnt. Es wird daher empfohlen weiterhin auch innerhalb des Siedlungsgebietes Gas- und Elektrogrills zu verwenden.

Weiterhin gelten die Bestimmungen des Kantons zum Feuerverbot im Offen- und Kulturland. Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft ist immer noch erheblich (Waldbrandgefahrenstufe 3). Das heisst: Es ist nach wie vor verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen (Mindestabstand 50 Meter). Das Feuerverbot im Offen- und Kulturland hingegen wird aufgehoben.

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