Langenbruck: Pflanzen an Strassen sind zurückzuschneiden
Wie die Gemeinde Langenbruck mitteilt, müssen Strassenanstösser bis spätestens Mitte September 2022 ihre Sträucher und Bäume zurückgeschnitten haben.
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen dürfen Bäume und Sträucher die Strassenverkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Verantwortlich dafür sind die Liegenschaftsbesitzer. Die Gemeinde Langenbruck bittet die Bevölkerung, ihre Bepflanzung bis Mitte September 2022 auf das erforderliche Mass zurückzuschneiden.
Die Höhe muss mindestens 4,50 Meter über der Fahrbahn respektive 2,50 Meter über dem Trottoir betragen. Die Wirkung der öffentlichen Beleuchtung sowie die Sicht auf Strassensignale und Strassentafeln dürfen nicht beeinträchtigt sein. Den Strassenraum durch Sturm oder Schneelast bedrohendes Astwerk ist ebenfalls zu entfernen.