Angestellte der Landeskirche Luzern erhalten Teuerungsausgleich
Wie die Reformierte Kirche Kanton Luzern informiert, werden die Löhne der Angestellten der Landeskirche und der Kirchgemeinden ab 1. Januar 2024 angeglichen.
Mit dem neuen Personalgesetz wurde im Jahr 2018 für die Angestellten der landeskirchlichen Organisation und der Kirchgemeinden erstmals ein einheitliches Besoldungssystem eingeführt.
Ein Ziel unter anderem war, eine Vereinheitlichung der Löhne zu schaffen und damit interne Lohngerechtigkeit herbeizuführen.
Im November 2022 hat die Synode das Modell zum Ausgleich der Teuerung verabschiedet.
Teuerung wird fast ausgeglichen
Erstmals hat die Synode deshalb über den Teuerungsausgleich zur Erhaltung der Kaufkraft der Löhne aller Angestellten per 1. Januar 2024 befunden.
Der Beschluss betrifft die Löhne der Angestellten der Landeskirche und der Kirchgemeinden.
Die Synode hat einen Teuerungsausgleich in der Höhe von vier Prozent befunden, womit die von April 2018 bis Februar 2023 aufgelaufene Teuerung von fast fünf Prozent teilweise ausgeglichen wird.