Bundesgericht

Bundesgericht muss Luzerner Fahndungsmethoden beurteilen

Keystone-SDA Regional
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Luzern,

Das Bundesgericht muss nach seinem Urteil über das Solothurner Polizeigesetz nun auch das Luzerner Pendant unter die Lupe nehmen.

fluhmühle
Die Stadt Luzern - Keystone (Symbolbild) - Community

Hintergrund ist die umstrittene automatische Fahrzeugfahndung. Privatpersonen aus den Reihen der Luzerner SP und Grünen haben eine Klage eingereicht.

Der Luzerner Kantonsrat genehmigte die Änderung des Polizeigesetzes im vergangenen Oktober mit 76 zu 28 Stimmen.

Seit 2023 ist es der Polizei damit erlaubt, Nummern von vorbeifahrenden Autos zu erfassen und mit Personen- und Sachfahndungsregistern abzugleichen.

Das System soll für die Fahndung nach gestohlenen Fahrzeugen oder gesuchten Personen eingesetzt werden.

SP und Grüne gegen die Vorlage

Gegen die Vorlage stimmten im Parlament SP und Grüne, dies wegen den aus ihrer Ansicht nach zu langen Verwendungs- und Vernichtungsfristen der Daten.

Nun gelangen Personen aus ihren Reihen in der Sache ans Bundesgericht, wie die Parteien am Dienstag, 7. Februar 2023, mitteilten.

Dass die Polizei Lenker und Mitfahrerende erfassen und die gesammelten Daten 100 Tage speichern könne, sei ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, kritisieren die Einsprecher.

Sie hätten deshalb eine Normenklage beim Bundesgericht eingereicht.

Ein Urteil vom Dezember 2022

Auf den Plan gerufen hat die Beschwerdeführer ein Urteil desselben Gerichts vom vergangenen Dezember 2022.

Damals hielt das Bundesgericht fest, dass der Kanton Solothurn sein Polizeigesetz nachbessern müsse.

Auch hier ging es im Kern um die automatische Fahndung nach Fahrzeugen.

Anwendungsbereich der Fahrzeugfahndung nicht genügend eingeschränkt

So bemängelte das Bundesgericht, dass der Anwendungsbereich der automatischen Fahrzeugfahndung nicht genügend eingeschränkt sei.

Zudem müsse genauer geregelt sein, wie lange eine automatisierte Fahrzeugfahndung dauern darf, wie lange Daten aufbewahrt und zu welchen Zwecken sie an welche Behörden weitergegeben werden dürfen.

Diese Kritik lässt sich laut der Mitteilung der Beschwerdeführer direkt auf das revidierte Luzerner Polizeigesetz übertragen.

Dessen Regelung dürfte demnach gar als noch schwereren Eingriff in die Grundrechte eingestuft werden, weil in Luzern anders als in Solothurn auch die Menschen in den Fahrzeugen optisch erfasst werden sollen, was das Bundesgericht als unverhältnismässig beurteilt habe.

Die Politik soll sich mit dem Thema befassen

Gemäss dem Luzerner Polizeigesetz dürften die Daten während 100 Tagen aufbewahrt und ausschliesslich für die Verfolgung von schweren Verbrechen und Vergehen verwendet werden.

Neben der Justiz soll sich auch die Politik erneut mit dem Thema befassen.

Ein Postulat aus den Reihen von Grünen und SP verlangt vom Luzerner Regierungsrat, mögliche Anpassungen zu prüfen, die nach dem Bundesgerichtsurteil im Falle von Solothurn nötig seien.

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