FDP Stadt Luzern reicht Postulat für preisgünstige Wohnungen ein
Die FDP Stadt Luzern fordert den Stadtrat dazu auf, zu prüfen, wie möglichst vielen Bewohnenden der Zugang zu preisgünstigen Wohnungen ermöglicht werden kann.
Um die Ziele der von den Stimmberechtigten angenommenen städtischen Volksinitiative «Für zahlbaren Wohnraum» zu erreichen, hat die Stadt Luzern eine ganze Reihe von Massnahmen beschlossen.
Die Massnahme mit der grössten Wirkung sei dabei zweifellos die Abgabe von städtischen Grundstücken im Baurecht an gemeinnützige Wohnbauträger, sagt die FDP. Der Stadtrat habe aufgezeigt, dass auf den städtischen Arealen, die für den gemeinnützigen Wohnungsbau vorgesehen sind, bei maximaler Ausschöpfung rund 2000 Wohnungen erstellt werden können.
Zugang zu preisgünstigem Wohnraum für möglichst viele Stadtbewohnerinnen und Stadtbewohner ermöglichen
Die FDP-Fraktion ist der Auffassung, dass der Zugang zu preisgünstigem Wohnraum, der auf städtischen Grundstücken erstellt wird, möglichst vielen Stadtbewohnerinnen und Stadtbewohnern offenstehen müsse. In den nächsten Jahren wird die Stadt zahlreiche weitere Areale an gemeinnützige Wohnbauträger im Baurecht abgeben.
Dieses Vorgehen sei zweifellos geeignet und notwendig, um die Ziele der städtischen Volksinitiative zu erreichen. Aus Sicht der FDP-Fraktion problematisch seien allerdings Regelungen, bei denen die Dauer einer Mitgliedschaft in einer Genossenschaft als relevantes Kriterium zur Anwendung gelangt, wenn es sich um Wohnungen auf städtischen Arealen handelt. Das heisst auf Arealen, die von der Stadt für den Bau von preisgünstigem Wohnraum zur Verfügung gestellt werden.
Damit würden Wohnungen, welche auf städtischen Arealen gebaut werden, dem Grossteil der Bevölkerung entzogen und nur einem exklusiven, privilegierten Kreis zur Verfügung stehen.
Mitgliedschaft bei Genossenschaft soll nicht (alleine) entscheidend sein bei Vergabe von Wohnungen
Die FDP-Fraktion bittet deshalb den Stadtrat zu prüfen, ob zukünftig bei der Abgabe von städtischen Grundstücken die Bedingung im Baurechtsvertrag aufgenommen werden kann. Sodass bei der Vergabe der Wohnungen die Dauer einer Mitgliedschaft in der entsprechenden Genossenschaft nicht als Kriterium angewendet werden darf.
Selbstverständlich beziehe sich die Forderung nur auf das betroffene Grundstück und nicht auf die übrigen Wohnungen dieser Genossenschaft. Die Regelung werde voraussichtlich nur einen kleinen Kreis von Genossenschaften betreffen, die eine entsprechende Praxis anwenden, sagt die FDP.