Grüne Luzern kritisieren Geheimniskrämerei des Kantons
Die Grünen Luzern sind mit der geplanten Einführung des Öffentlichkeitsprinzips nicht ganz einverstanden. Sie fordern Korrekturen bei einigen Punkten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips soll in Luzern für mehr Transparenz sorgen.
- Dies begrüssen die Grünen grundsätzlich, sind mit der Auslegung aber nicht einverstanden.
- Mit den geplanten Änderungen «können missliebige Gesuche willkürlich abgelehnt werden».
Dank des Öffentlichkeitsprinzips sollen in Zukunft alle Informationen der öffentlichen Hand im Kanton Luzern für Dritte ohne Begründung zugänglich sein. Luzern ist dabei der letzte Kanton, welche diesen Schritt geht.
«Wir Grüne begrüssen die überfällige Einführung des Öffentlichkeitsprinzips. Es ist ein wichtiger Paradigmenwechsel hin zu einem zeitgemässen und transparenten Staatswesen. Das stärkt das Vertrauen in unseren Rechtsstaat und seine Institutionen», sagt Gian Waldvogel, Kantonsrat und Mitglied der Staatspolitischen Kommission.
Der Luzerner Regierungsrat scheine die Chancen des Öffentlichkeitsprinzips nicht erkannt zu haben, so die Grünen. Stattdessen sehe er entgegen der Erfahrung von Bund und anderen Kantonen vor allem Gefahren und administrativen Aufwand.
Daran stören sich die Grünen Luzern
Einerseits sind Staatsnahe Organisationen, Anstalten oder Private mit öffentlichem Auftrag ausgenommen vom Öffentlichkeitsprinzip. Zudem sind zahlreiche Ausnahmen und Einschränkungen vorgesehen, welche es Behörden erlaubt, Gesuche abzulehnen. Für die Grünen ist klar: So könne sich die Bevölkerung und Zivilgesellschaft kein umfassendes Bild des öffentlichen Handelns der Behörden im Kantons Luzern machen.
Ausserdem können für Gesuche Gebühren verlangt werden. Die Gefahr sei gross, dass mit einer Zahlschranke der Zugang zu den Behördendaten erschwert oder verunmöglicht wird, argumentieren die Grünen. Zudem sei durch die Erhebung von Gebühren der Zugang für Privatpersonen oder Organisationen mit wenig finanziellen Mitteln schwierig oder unmöglich. Dies sei nicht im Sinne der Gleichbehandlung.
Zu guter Letzt würden alle Unterlagen, welche vor dem Inkrafttreten des Gesetzes entstanden sind, nicht dem Öffentlichkeitsprinzip unterstellt. Hierdurch habe das Gesetz auf Jahre hinaus eine beschränkte Wirkung, so die Partei.
«Entwurf öffnet Tür und Tor, um Gesuche willkürlich abzulehnen»
«Der vorliegende Entwurf öffnet für die Behörden Tür und Tor, um missliebige Gesuche willkürlich abzulehnen. Es ist der Versuch, die Kultur der Geheimniskrämerei im Kanton Luzern aufrechtzuerhalten», bilanziert Kantonsrat Gian Waldvogel.
Die Grünen fordern vom Kanton Luzern eine umfassende Transparenz. Dies ganz nach dem kantonalen Leitsatz der Kantonsstrategie «Luzern steht für Offenheit». Dazu gehöre ein schlankes Gesetz mit klaren Zuständigkeiten für die Zugänglichkeit und möglichst keine Gebühren für den Bezug öffentlicher Dokumente.