Keine Strafe beantragt nach Tötung von Zimmernachbarn in Klinik
Heute Dienstag steht in Luzern ein Mann vor Gericht, der seinen Zimmernachbarn in einer Klinik getötet haben soll. Es wird keine Strafe beantragt.
Ein 36-jähriger Mann muss sich am Dienstag vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten. Er soll 2017 in der psychiatrischen Klinik St. Urban seinen Zimmernachbarn erschlagen haben. Eine Strafe droht ihm nicht, dafür eine stationäre therapeutische Behandlung.
Laut der Anklageschrift hat sich der Mann zwar der vorsätzlichen Tötung schuldig gemacht, als er vor knapp drei Jahren einen damals 85-jährigen Mann mit Händen und Füssen derart malträtierte, dass dieser starb. Wegen Schuldunfähigkeit sei aber von einer Strafe abzusehen.
Der Mann war kurz vor der Tat von seiner Familie in die psychiatrische Klinik eingeliefert worden. Nachdem er sich von den Seinen verabschiedet hatte, brachte ihn ein Pfleger auf ein Zimmer, in dem das spätere Opfer schlief.
Angeklagter hörte Stimmen
Der Angeklagte sagte aus, er hätte Stimmen gehört, die ihm gesagt hätten, es sei alles fertig, wenn sein schlafender Zimmernachbar aufstehen würde. Er habe Todesangst bekommen und mit Fäusten und dem rechten Fuss zugeschlagen.
Die Geräusche aus dem Zimmer lösten einen Alarm aus. Als der Pfleger die Türe öffnete, traf er den Angeklagten mit nacktem Oberkörper und blutverschmiert vor. Das Opfer wurde ins Spital gebracht, wo es später aufgrund der Gewalteinwirkung verstarb. Der Angeklagte ist geständig. Die Stimmen, die ihn zur Tat gebracht hätten, habe er schon vorher gehört.
Ein Gutachter attestiert dem Mann eine paranoide Schizophrenie. Diese sei zum Tatzeitpunkt unbehandelt gewesen, ihm fehlte die Einsichtsfähigkeit und damit auch die Schuldfähigkeit. Es habe sich um ein wahnhaftes Einzeldelikt gehandelt. Der Beschuldigte befindet sich bereits seit einem Jahr in einer psychiatrischen Klinik.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Jahr 2017 tötete ein Mann seinen Zimmernachbarn in einer Klinik in Luzern.
- Nun muss sich der mutmassliche Täter vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten.
- Der Angeklagte leidet an Schizophrenie, weshalb keine Strafe beantragt wird.