Luzern: Senior (87) verkauft Hof illegal und beleidigt Käuferin
Ein Luzerner Senior hat auf eigene Faust und ohne Baubewilligung sein Haus umgebaut. Statt dies wieder zurückzubauen, hat er das gesamte Grundstück verkauft.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 87-jähriger Mann ist wegen illegalem Aus- und Umbau sowie Verkauf eines Hauses vor Gericht.
- Statt seine Umbauten zurückzubauen, verkauft der Senior das Haus kurzerhand.
- Dies führt zu hohem Schaden auf Seiten der Käuferin des Hauses.
Normalerweise sind die Beschuldigten, die sich vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten müssen, etwas jünger.
Am Donnerstagnachmittag geht ein älterer Herr in einem braunen Karohemd und dunkelblauen Streif-Pullunder auf den Befragungsstuhl des Gerichts zu. Auf der Nase eine golden schillernde Pilotensonnenbrille, sie bleibt auch dort während der Verhandlung.
Der Senior ist 87-jährig, was für seinen Verteidiger Grund genug ist, einen Antrag auf Verhandlungsunfähigkeit seines Mandanten zu stellen. Das Gericht lehnt diesen jedoch ab und führt die Verhandlung fort.
Dem Alter des Beschuldigten wird dennoch Rechnung getragen: Die Richter sprechen extra laut und deutlich. Zudem durfte der ältere Herr mit seinem Stuhl zum besseren Verständnis näher an sie heranzurücken, was er auch tat.
Verkauf statt Rückbau
Dem 87-Jährigen wird Betrug vorgeworfen, wie der «Bote» berichtet. Er hat einer Frau ein Grundstück mitsamt grossem Bauernhaus für über 1,6 Millionen Franken verkauft.
Zum Zeitpunkt des Kaufs, wusste diese jedoch noch nicht, dass der Senior das Haus mehrfach illegal um- und ausgebaut hat. Problematisch daran ist, dass dafür nie eine Baubewilligung eingeholt wurde.
So entstanden unter anderem vier Studios im Untergeschoss und eine zusätzliche 4,5-Zimmer-Wohnung im Dachgeschoss. Als die Behörden davon Kenntnis nahmen, musste ein nachträgliches Baugesuch eingereicht werden.
Dieses wurde abgelehnt und eine Rückbauverpflichtung wurde 2017 erteilt. Statt dieser nachzukommen, beauftragte der Herr eine Immobilienfirma mit dem Verkauf der Liegenschaft.
Die Veräusserung habe mit seinem hohen Alter zu tun, so der Senior. Die Staatsanwaltschaft ist jedoch überzeugt, er wollte die mit der Rückbauverpflichtung einhergehende Wertminderung nicht in Kauf nehmen.
Für die Käuferin des Hauses sei dadurch ein Schaden von 860'000 Franken entstanden. Die Staatsanwaltschaft beantragt entsprechend eine Ersatzforderung in dieser Höhe sowie eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Auch eine Zivilforderung von fast 991'000 Franken steht im Raum.
Der Verteidiger plädiert für Freispruch, da sein Mandant es nicht besser gewusst habe. Auch dessen hohes Alter wurde immer wieder aufgebracht. Es wurde schon fast als Rechtfertigung für das «dumme cheibe Züg», wie es der Senior nennt, genutzt.
Der Staatsanwalt glaubt jedoch «Alter schützt vor Torheit nicht» und, dass der Senior sehr wohl gewusst hätte, was er macht.
Der Senior sieht die Schuld jedoch ganz und gar nicht bei sich. Auf die Frage des Richters, was er rückblickend anders machen würde, erwidert er: «Das Haus nicht mehr so einem Huhn geben.»