Fällanden überarbeitet Immobilienstrategie für Schulen
Wie die Gemeinde Fällanden schreibt, beginnt sie mit einer umfassenden Neuausrichtung ihrer Immobilienstrategie mit dem speziellen Fokus auf Schulraumplanung.
Die Schule Fällanden hat im Jahr 2013, damals noch von der politischen Gemeinde getrennt, die «Immobilienstrategie Schule Fällanden» erarbeitet.
Ergänzend wurde im vergangenen Jahr die vertiefte Machbarkeitsstudie für die Schulstandorte Benglen und Pfaffhausen erstellt und der Entscheid für die Erstellung eines Provisoriums in Pfaffhausen gefällt.
Aufgrund der Rückweisung an der Gemeindeversammlung vom 29. November 2023 hat der Gemeinderat entschieden, dass das Provisorium neu in Benglen erstellt werden soll.
Über diese Vorlage wird an der kommenden Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2024 ab-gestimmt.
Fokus auf Schulraumplanung und -bedarf
Gleichzeitig hat der Gemeinderat entschieden, eine Gesamtimmobilienstrategie zu erstellen und die bisher verfassten Strategieberichte mit den aktuellen Erkenntnissen zu überprüfen und zu aktualisieren.
Die Strategieneuausrichtung umfasst das gesamte Immobilienportfolio der Gemeinde Fällanden.
Aufgrund des dringend benötigten Schulraums wird dabei der Fokus prioritär auf die Schulraumplanung gelegt.
Grundlage dafür bildet die Prognose der Schüler- und Klassenzahlen bis zum Schuljahr 2038/2039.
Start der Teilportfoliostrategie «Bildung und Sport»
Entsprechend hat der Gemeinderat entschieden, mit der Teilportfoliostrategie «Bildung und Sport» ab Mitte 2024 zu starten und der Gemeindeversammlung vom 11. September 2024 den Projektierungskredit für die Schulraumplanung Teil I zur Bewilligung vorzulegen.
Die Strategieneuausrichtung im Rahmen des Gesamtentwicklungskonzepts umfasst mehrere Aufgaben.
Dazu gehört die Definition des massgebenden Raumstandards gemäss den kantonalen Schulbaurichtlinien sowie die Erstellung eines Richtprogramms basierend auf Schüler- und Klassenprognosen pro Standort und eines Nutzungsprofils mit pädagogischen Anforderungen, sowohl quantitativ als auch qualitativ.
Klärung betrieblicher Grundsatzfragen
Des Weiteren werden betriebliche Grundsatzfragen wie Tagesstrukturen und Tagesschulen aufgrund des aktuellen Stands geklärt.
Zusätzlich beinhaltet die Neuausrichtung die Aktualisierung, Ergänzung und Überprüfung verschiedener Grundlagendokumente, darunter die Bewertung der Erdbebensicherheit, feuerpolizeiliche Vorgaben, Schadstoffgutachten und Massnahmen zur Barrierefreiheit.
Ausserdem werden strategische Variantenstudien durchgeführt und die verschiedenen Lösungsansätze aus pädagogischer, ökonomischer, gesellschaftlicher und ökologischer Sicht bewertet.
Untersuchung des Schulgebäudebestands
Weil die weiteren Entwicklungsschritte der Schulraumplanung der Gemeinde Fällanden unverzüglich in Angriff genommen werden müssen, wird als nächster Schritt der Schulgebäudebestand untersucht und die Prüfberichte als Entscheidungs- und Planungsgrundlage für den Gemeinderat und die externen Planer aufbereitet.
In dieser Phase wird ebenfalls der Abgleich zwischen Ist-Raumprogramm und Soll-Raumprogramm erfolgen.
Projektierungskredit wird beantragt
Im Sinne der obigen Ausführungen wird der Gemeindeversammlung vom 11. September 2024 beantragt, für die Schulraumplanung (Teil I) und entsprechende Projektierung der Schulbauten der Gemeinde Fällanden einen Projektierungskredit von 676'000 Franken zu bewilligen.
In diesen Kosten sind die Grundlagenuntersuchungen für alle drei Schulhäuser Buechwis (66'000 Franken), Lätten (75'000 Franken) und Bommern (95'000 Franken) enthalten sowie für letzteres zusätzlich die Projektierungskosten für eine Wettbewerbsdurchführung (440'000 Franken).
Umsetzung der Einzelinitiative von Dietrich Hunkeler
Mit diesem Projektierungskredit, welcher der Gemeindeversammlung am 11. September 2024 zur Abstimmung vorgelegt wird, wird gleichzeitig auch die Einzelinitiative von Dietrich Hunkeler vom 30. November 2023 umgesetzt.
Die Einzelinitiative verlangt, dass der Gemeinderat einen Projektierungskredit für die Ausarbeitung eines definitiven Projekts für den Neubau einer Schulanlage für die Sekundarstufe am Schulstandort Bommern in Pfaffhausen (in Ergänzung zum bestehenden oder neu zu erstellenden Schulraum für die Primarschulstufe der Pfaffhauser Primarschüler der ersten bis sechsten Klasse) erarbeitet.
Entscheidung über die Einzelinitiative
An der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2024 entscheiden die Stimmberechtigten über die Annahme oder Ablehnung der Initiative.
Bei Annahme der Einzelinitiative wird der Gemeinderat verpflichtet, eine Umsetzungsvorlage auszuarbeiten und diese innert 18 Monaten nach der ersten Abstimmung erneut den Stimmberechtigten zur Beschlussfassung vorzulegen.
Dieser Verpflichtung greift der Gemeinderat nun unabhängig von der Einzelinitiative vor, das heisst auch bei einer Ablehnung der Initiative werden die Stimmberechtigten an der September-Gemeindeversammlung über den obigen Projektierungskredit abstimmen können.