Wie die Gemeinde Olsberg mitteilt, müssen Strassenanstösser und Landwirte ihre Bepflanzungen entlang von Strassen, Wegen und Flurwegen zurückschneiden.
Bäume und Sträucher entlang von öffentlichen Strassen müssen regelmässig von den Grundeigentümern zurückgeschnitten werden. (Symbolbild) - Pixabay
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Die Gemeinde Olsberg fordert Grundeigentümer auf, Hecken und Sträucher entlang von öffentlichen Strassen und Wegen zurückzuschneiden.

Im Bereich von Strasseneinmündungen sind die Sichtschutzzonen zu beachten. Übersichtliche Strassenkreuzungen und- einmündungen erhöhen die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Landwirte werden gebeten, entlang von Flurwegen die Hecken und Bäume zurückzuschneiden.

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