Zuzgen informiert über Mahngebühren bei Steuererklärungen
Wie die Gemeinde Zuzgen informiert, sind bei verspäteter Einreichung der Steuererklärung 2021 Mahngebühren fällig. Fristerstreckungsanträge sind möglich.
Die Steuererklärung für Unselbstständige ist bis am 31. März 2022 und für Selbstständige bis am 30. Juni 2022 einzureichen. Wenn die Steuererklärung nicht innerhalb der Frist eingereicht werden kann, kann man eine Fristerstreckung beantragen. Bei verspäteter Abgabe ohne Fristerstreckung können Mahngebühren (erste Mahnung 35 Franken und zweite Mahnung 50 Franken) anfallen. Bei Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung werden keine Gebühren erhoben.
Die Fristerstreckung kann auf Webseite des Kantons Aargau unter Verwaltung > Departement Finanzen und Ressourcen > Steuern beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird der persönliche Code benötigt. Diesen findet man auf Seite 1 der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt.