Die Gemeinde Sins erinnert an die Meldepflicht von Hunden
Wie die Gemeinde Sins mitteilt, sind gemäss Hundegesetz alle Hunde ab dem Alter von drei Monaten meldepflichtig.
Wer neu einen Hund hält, muss dies den Einwohnerdiensten innert zehn Tagen melden.
Sobald der Tierarzt den Hund im Amicus erfasst und mit dem Hundehalter verknüpft hat, erhält der Hundebesitzer von Amicus den Hundeausweis/Petcard.
Einwohner werden gebeten, die Petcard und den Heimtierausweis (ausgestellt vom Tierarzt) sowie die Haltebewilligung (wenn nötig) den Einwohnerdiensten einzureichen.
Die Hundetaxe liegt weiter bei 120 Franken
Falls es Änderungen (Tod oder Besitzerwechsel) gegeben hat, bittet die Gemeinde um entsprechende Meldung bis Ende April 2024 an die Einwohnerdienste und um Nachführung im Hunderegister Amicus.
Sofern keine Änderungen eingetreten sind, wird den Hundehaltern im Mai die Rechnung für die Hundetaxe (Periode Mai 2024 bis April 2025) zur Zahlung zugestellt.