Sins

Einwohnermeldepflicht: Auch Vermieter in Sins sind gefordert

Nau.ch Lokal
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Oberes Freiamt,

Wie die Gemeinde Sins berichtet, führen die Einwohnerdienste das Einwohnerregister und sind auf das korrekte Verhalten in der Meldepflicht angewiesen.

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Das Gesetz über die Einwohner- und Objektregister sowie das Meldewesen von Personen regelt, dass Mutationen zu melden sind.

Somit sind auch Vermieter zu Meldungen verpflichtet, wenn sie Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben.

Die schriftlichen Meldungen an die Einwohnerdienste haben innert einer Frist von 14 Tagen zu erfolgen. Ein Mieterwechsel kann neu auch online gemeldet werden.

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