Sins definiert Sonntagsverkäufe im Advent
Wie die Gemeinde Sins berichtet, hat der Regierungsrat zwei klar vorgegebene Sonntagsverkäufe für die Adventszeit festgelegt.
Der Regierungsrat hat zwei klar vorgegebene Sonntagsverkäufe für die Adventszeit festgelegt.
Dabei werden die Anliegen der Gewerbetreibenden, der Arbeitnehmenden, der Bevölkerung und einzelner Gemeinden mit traditionellen Verkaufsanlässen in der Adventszeit berücksichtigt.
Für die Gemeinde Sins ist in einer Sonderregelung der erste und vierte Adventssonntag (28. November und 19. Dezember 2021) als bewilligungsfrei erklärt. Die Daten der Sonntagsverkäufe sind bindend. Es werden keine Gesuche für Ausnahmen bewilligt.