Sins: Die Einwohnermeldepflicht gilt auch für Vermieter
Wie die Gemeinde Sins informiert, führen die Einwohnerdienste das Einwohnerregister und sind auf das korrekte Verhalten in der Meldepflicht angewiesen.
Das Gesetz über die Einwohner- und Objektregister sowie das Meldewesen von Personen regelt, dass Mutationen zu melden sind.
Somit sind auch Vermieter zu Meldungen verpflichtet, wenn sie Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens dreier aufeinanderfolgender Monate oder dreier Monate innerhalb eines Jahres Logis geben.
Die schriftlichen Meldungen an die Einwohnerdienste haben innert einer Frist von 14 Tagen zu erfolgen. Ein Mieterwechsel kann auch online gemeldet werden.