Steuererträge in Sins übertreffen Erwartungen deutlich
Die Gemeinde Sins verzeichnete 2024 einen Steuerertrag von 10,8 Millionen Franken, 891'046,35 Franken oder 8,96 Prozent mehr als im Vorjahr.

Wie die Gemeinde Sins mitteilt, liegt der Ertrag aus Einkommens- und Vermögenssteuern mit 10'835'584,50 Franken um 891'046,35 Franken oder 8,96 Prozent über der Vorjahresrechnung. Gegenüber dem Budget 2024 muss dennoch ein Minus von 34'415,50 Franken oder 0,32 Prozent verzeichnet werden. Seit 2023 gilt ein kommunaler Steuerfuss von 98 Prozent.
Quellen- und Aktiensteuern übertreffen Budget
Der Ertrag aus Quellensteuern liegt mit 287'634,30 Franken um 7634,30 Franken und der Gemeindeanteil der Steuern nach Aktiensteuergesetz (AG-Steuern) um 1'619'491,95 Franken über den budgetierten Einnahmen. Somit schliesst der Aktiensteuerertrag mit 3'319'491,95 Franken deutlich über dem prognostizierten Wert ab.
Seit dem Jahr 2023 werden die Steuern der juristischen Personen nach dem Sollprinzip analog der übrigen Steuern verbucht. Bis Ende 2022 erfolgte bei den AG-Steuern die Verbuchung nach dem Steuereingang.
Die Sondersteuern 2024 – bestehend aus Nachsteuern und Bussen, Erbschaft- und Schenkungssteuern, Grundstückgewinnsteuern sowie Hundesteuern – verfehlen mit einem Gesamtertrag von 302'971,20 Franken den Budgetwert um 147'028,80 Franken. Im Vorjahr 2023 konnten 378'701,20 Franken an Sondersteuern vereinnahmt werden.
Für die negative Abweichung bei den Sondersteuern sind insbesondere nicht vorhersehbare und somit auch nicht in dieser Höhe budgetierte Erträge aus Erbschafts- und Schenkungssteuern verantwortlich.
Die Steuerkraft steigt
Der gesamte Gemeindesteuerertrag inklusive AG-Steuern, Quellensteuern und Sondersteuern schliesst um 1'439'349,65 Franken oder 10,73 Prozent über dem Budget und 24,85 Prozent über der Vorjahresrechnung 2023, dies aufgrund von gestiegenen Einkommens- und Vermögenssteuern und insbesondere wegen höherer AG-Steuern. Entsprechend ist auch die Steuerkraft pro Einwohner (auf 100 Prozent umgerechneter Gemeindesteuersollbetrag), von 2569 Franken im Jahr 2023 auf 3169,40 Franken im Jahr 2024 angestiegen.
Die offenen ordentlichen Steuerforderungen aller Steuerhoheiten belaufen sich per Jahresende 2024 auf brutto 3'242'467,34 Franken (Vorjahr: 3'211'221,90 Franken). Das entspricht 13,28 Prozent (14,26 Prozent) sämtlicher Sollstellungen.
Davon sind 1'262’488,30 Franken (1'259'249,65 Franken) noch nicht fällig. Von den fälligen definitiven Steuerforderungen sind 153'416,92 Franken (142'414,15 Franken) bei 41 (42) Schuldnern betrieben und 300'182,85 Franken (240'871,85 Franken ) bei 9 (5) Pflichtigen sind mit einem Rechtsmittel bestritten.