Eigenmietwert

Muttenz nimmt Stellungnahme zum Steuergesetz und Eigenmietwert

Gemeinde Muttenz
Gemeinde Muttenz

Muttenz,

Der Kanton Basel-Landschaft hat die Eigenmietwertbesteuerung angepasst. Auch in Einzelfällen darf diese nicht mehr unter 60 Prozent der Marktmiete liegen.

Individualbesteuerung
Die Nationalratskommission plant einen Kompromiss, um die finanziellen Verluste für Bund und Kantone bei der Einführung der Individualbesteuerung zu minimieren. (Archivbild) - pixabay

Der Kanton Basel-Landschaft muss basierend auf einem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2017 das kantonale Steuergesetz im Hinblick auf den Eigenmietwert anpassen. Und zwar dahingehend, dass die Eigenmietwertbesteuerung in Zukunft auch in Einzelfällen nicht mehr unter 60 Prozent der Marktmiete zu liegen kommt.

Der Gemeinderat hat nun zur geplanten Änderung des Steuergesetzes Stellung genommen. Diese sieht vor, dass die Steuerpflichtigen aktiv mithelfen sollen, indem sie die Nettowohnfläche sowie die Anzahl Zimmer deklarieren.

Der Gemeinderat schliesst sich diesbezüglich der Stellungnahme des VBLG sowie des Gemeindefachverbands Basel-Landschaft an. Diese fordern, dass ein praktikabler und leicht verständlicher Leitfaden erstellt werden muss, um einen Ansturm auf die selbstveranlagenden, kommunalen Verwaltungen zu vermeiden. Ausserdem solle der Kanton darum besorgt sein, dass zwischen dem Kanton und den einzelnen Gemeinden ein Mindestmass an Harmonisierung gewährleistet ist.

Auswertungen zu Wohnstrukturen werden ermöglicht

Der Gemeinderat Muttenz fügt der Stellungnahme darüber hinaus an, dass nebst dem Kantonauch die Gemeinden kostenlosen Zugriff auf die erhobenen Daten betreffend Wohnfläche und Zimmerzahl haben sollen. Dies könnte in Zukunft beispielsweise Auswertungen zu Wohnstrukturen möglich machen.

Ausserdem gibt der Gemeinderat zu bedenken, dass man angesichts der personellen und finanziellen Aufwendungen sowohl auf Seiten des Kantons als auch der Gemeinden grundsätzlich mit der Gesetzesänderung noch abwarten sollte, da das Bundesparlament in naher Zukunft über die Abschaffung des Eigenmietwerts entscheiden wird, womit die Erhebung als Ganzes überflüssig werden könnte.

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