Nidau will die rund vierzig bestehenden Baulinienpläne zu einem zentralen Planwerk zusammenführen. Bürger sind eingeladen, sich bis 6. Dezember 2024 zu äussern.
Altstadthäuser an der Hauptstrasse in Nidau.
Altstadthäuser an der Hauptstrasse in Nidau. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Wie die Stadt Nidau berichtet, ist beabsichtigt, einen Baulinienplan für das gesamte Stadtgebiet zu erstellen. Gemeinsam mit dem dazugehörigen Baulinienreglement wurde eine einheitliche Planungsgrundlage für die Stadt Nidau geschaffen. Der Gemeinderat von Nidau hat die Baulinienplanung zuhanden der öffentlichen Mitwirkung im Herbst 2024 verabschiedet.

Die Stadt Nidau kennt das Instrument der Baulinienpläne (sogenannte Alignementspläne) seit fast einem Jahrhundert. Mit der Siedlungsentwicklung nach innen und den damit verbundenen Anforderungen an einen qualitätsvollen Städtebau hat der Baulinienplan als effizientes Planungsinstrument in den letzten Jahren wieder an Bedeutung gewonnen.

Die Stadt Nidau will deshalb ein gesamtstädtisches Planwerk erstellen, in dem die rund vierzig rechtskräftigen Einzelpläne zusammengeführt und nach Bedarf aktualisiert werden.

Anpassungen für eine zeitgemässe Stadtplanung

Die historischen Planwerke wurden digitalisiert, überprüft, zusammengeführt und vereinheitlicht. Änderungen wurden nur bei offensichtlichen Widersprüchen zur heutigen Situation vorgenommen. Beispielsweise, wenn die altrechtliche Planung überholt und nicht mehr zeitgemäss ist, eine Bereinigung der räumlichen Lage der Baulinien angezeigt ist, Baulinien aufgrund von Festlegungen in der Grundordnung (Teilgrundordnungen) obsolet werden oder bei Vorliegen konkreter neuer Planungsabsichten.

Mit dem Erlass des neuen Baulinienplanes und dem dazugehörigen Baulinienreglement liegt künftig ein zentrales Planungsinstrument mit sämtlichen gültigen Baulinien für das gesamte Stadtgebiet vor.

In einem nächsten Schritt kann sich die Bevölkerung im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung zum Baulinienplan und dem dazugehörigen Reglement äussern. Der Baulinienplan liegt von Montag, 28. Oktober 2024 bis Freitag, 6. Dezember 2024 bei der Stadtverwaltung und online zur Einsichtnahme auf.

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