Amtliche Publikationen in Fehraltorf künftig digital
Wie die Gemeinde Fehraltorf mitteilt, werden die amtlichen Publikationen in der Zukunft nur auf der Gemeindewebseite veröffentlicht.
Die Gemeinde Fehraltorf geht mit der Zeit und führt Neuerungen in der Veröffentlichung von amtlichen Publikationen ein.
Ab dem 1. Juli 2024 werden sämtliche amtlichen Mitteilungen nicht mehr wie bisher in der gedruckten «Dorfpost», sondern auf der Gemeindewebseite publiziert.
Seit 2018 erlaubt es das Gemeindegesetz den Gemeinden, ihre amtlichen Publikationen im Internet zu platzieren.
Viele Zürcher Gemeinden haben den Schritt hin zur Digitalisierung bereits vollzogen.
Kurzfassung der Weisung der Gemeindeversammlung
Amtliche Publikationen umfassen unter anderem Mitteilungen, Verordnungen und Bekanntmachungen der Gemeinde sowie alle Informationen rund um die Gemeindeversammlungen.
Vor diesem Hintergrund werden ab Sommer 2024 sowohl die Einladungen mit Traktandenliste als auch wie bisher das Weisungsbüchlein der Gemeindeversammlung auf der Gemeindewebseite verfügbar sein.
Künftig erscheint eine Kurzfassung der Weisung der Gemeindeversammlung im «Fehraltörfler».
Todesanzeigen weiterhin im «Zürcher Oberländer»
Bei der Veröffentlichung von Todesanzeigen setzt die Gemeinde weiterhin auf den gewohnten Kanal.
Diese sensiblen Informationen werden unverändert im «Zürcher Oberländer» publiziert.
Interessierten Bürgern steht die Möglichkeit offen, den physischen Versand der auf der Gemeindewebseite veröffentlichten Publikationen per E-Mail oder telefonisch zu abonnieren.
Ihnen werden die amtlichen Publikationstexte zugeschickt; etwaige Beilagen können in der Verwaltung eingesehen werden.
Kosten von jährlich bis 20'000 Franken einsparen
Die Umstellung der Publikation von offiziellen Mitteilungen entspricht der Entwicklung der Informationen in den digitalen Bereich.
Mit der Veröffentlichung aller relevanten Informationen über die Gemeindewebseite stellt die Gemeinde nun sicher, dass die amtlichen Informationen weiterhin fristgerecht und damit gesetzeskonform bekannt gemacht werden können.
Zu guter Letzt lassen sich mit diesem Schritt hin zur digitalen Verbreitung der amtlichen Publikationen Kosten von jährlich 15'000 bis 20'000 Franken einsparen.