Gestaltungsplan Rütihof in Fehraltorf muss angepasst werden
Wie die Gemeinde Fehraltorf berichtet, muss der private Gestaltungsplan Rütihof im Bereich der An- und Auslieferung geändert werden.
Der zurzeit rechtsgültige private Gestaltungsplan Rütihof muss aufgrund von geplanten betrieblichen Optimierungen des Gemüsebetriebes im Bereich der An- und Auslieferung geändert werden.
Die materielle Änderung in den Vorschriften betrifft lediglich eine untergeordnete Bestimmung.
Konkret wird die Regelung aufgehoben, dass eine Arealzufahrt nur temporär benützt werden darf.
Bestehende Einfahrt wird wieder benötigt
Die bestehende Einfahrt wird aufgrund der neu organisierten Betriebsabläufe wieder benötigt. Die vorgesehene Änderung ist von untergeordneter Bedeutung.
Sie bewegt sich im Rahmen der Zielsetzung des Gestaltungsplans.
Die Anpassung des Gestaltungsplanes muss der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet werden.