Regensdorf legt Projekt für Ostring-Überdeckung öffentlich auf
Das Projekt zur Überdeckung des Ostrings und dem neuen Bushof Süd in Regensdorf liegt ab dem 7. Februar bis zum 9. März 2025 öffentlich zur Einsicht auf.
Wie die Gemeinde Regensdorf berichtet, wird das Projekt Überdeckung Ostring und Bushof Süd gemäss § 16 und 17 Strassengesetz öffentlich aufgelegt. Mit der Entwicklung des Gebietes Bahnhof Nord wird der Ostring im Bereich zwischen dem Bahnhof Regensdorf (Hardrainstrasse) und der Watterstrasse überdeckt und ein neuer Bushof erstellt.
Die heutige Situation im Raum Bahnhof Regensdorf-Watt, insbesondere im Bereich des Bahnhofplatzes Süd, ist aus funktionaler wie auch aus gestalterischer Sicht unbefriedigend.
Die heutige Bedienung des Bahnhof Regensdorf-Watt mit den öffentlichen Linienbussen ist nicht zufriedenstellend gelöst und für eine zukünftige Weiterentwicklung des öV-Angebotes unzureichend.
Einsprachen sind fristgerecht einzureichen
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden.
Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkten Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen.
Projektunterlagen während Schalterstunden verfügbar
Die Projektunterlagen liegen über die ganze Frist während den ordentlichen Schalterstunden öffentlich zur Einsicht auf.
Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen. Weitere Informationen sind auf der Gemeindeseite abrufbar.