Gemeinde Reinach AG erinnert an Pflanzenrückschnitt
Wie die Gemeinde Reinach AG mitteilt, werden Bäume und Sträucher, die bis 30. Juni 2024 nicht zurückgeschnitten sind, auf Kosten der Besitzer zurückgeschnitten.
Bäume, Hecken und Sträucher, die auf Gehwege und Strassen hinausragen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr.
In das Lichtraumprofil ragende Bäume und Sträucher müssen regelmässig durch die Liegenschaftsbesitzer zurückgeschnitten werden.
Verkehrssignale, Strassenschilder und Strassenbeleuchtungen dürfen nie verdeckt sein. Die Sichtzonen bei Ausfahrten in öffentliche Strassen sind stets freizuhalten.
Es gelten folgende Abstände: Vom Strassenrand sollten mindestens 60 Zentimeter frei bleiben, bei Fahrbahnen ist eine Mindesthöhe von 4,5 Meter erforderlich und bei Gehwegen/Trottoirs sollten mindestens 2,5 Meter freigehalten werden.