Vorabklärungen zur Einführung von Tempo 30 in Pfeffingen
Wie die Gemeinde Pfeffingen mitteilt, werden ein Verkehrsgutachten und Massnahmenkonzept erstellt und weiter Unterlagen zur kantonalen Vorprüfung erarbeitet.
Auf Antrag der Umweltschutz- und Energiekommission (UEK) Pfeffingen hat der Gemeinderat beschlossen, die Thematik «Tempo 30 in Pfeffingen» aufzunehmen und die entsprechenden Vorabklärungen für eine allfällige Umsetzung in Auftrag zu geben.
Zwar haben die Stimmberechtigten in den Jahren 1993, 2008 und 2016 an den jeweiligen Gemeindeversammlungen die aus der Bevölkerung eingereichten Anträge auf Einführung von Tempo 30 in Pfeffingen abgelehnt. Der Gemeinderat ist jedoch der Meinung, dass sich die Voraussetzungen für die Umsetzung von Tempo 30 in den Gemeinden in den letzten Jahren wesentlich geändert haben.
Einerseits soll das Verfahren zur Einführung von Tempo 30-Zonen, mittels Änderung der bundesrechtlichen Signalisationsverordnung, vereinfacht werden. Andererseits hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft im vergangenen Herbst 2021 die Kriterien für Tempo 30 auf Kantonsstrassen neu definiert.
Der Gemeinderat hat aus diesem Grund den Antrag der UEK entgegengenommen und das Büro Glaser Saxer Keller AG aus Bottmingen beauftragt, die wesentlichen Grundlagen für die Erstellung eines Verkehrsgutachtens und eines Massnahmenkonzepts zu beschaffen (Phase 1) und die erforderlichen Unterlagen für die Kantonale Vorprüfung auszuarbeiten (Phase 2). Die Bevölkerung wird zu gegebener Zeit über die Ergebnisse der Phasen 1 und 2 informiert.