Einführung von E-Voting in Mörschwil
Wie die Gemeinde Mörschwil mitteilt, bestehen Rechtsgrundlagen für die Einführung der elektronischen Stimmabgabe (E-Voting) bei Wahlen und Abstimmungen.
Auf eidgenössischer und auf kantonaler Ebene bestehen Rechtsgrundlagen für die Einführung der elektronischen Stimmabgabe (E-Voting) bei Wahlen und Abstimmungen. Der Bundesrat wird mit der Anpassung der eidgenössischen Verordnung über die politischen Rechte und der Totalrevision der Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe die Voraussetzungen für eine Neuausrichtung des E-Votings schaffen.
Die Beschlussfassung durch den Bundesrat wird voraussichtlich im 2. Quartal 2022 erfolgen. Der Kanton St. Gallen sieht vor, die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe ab dem vierten Quartal 2022 einzuführen. Zur Anwendung kommt das E-Voting-System der Schweizerischen Post der zweiten Generation mit vollständiger Verifizierbarkeit, dass in den vergangenen Jahren umfangreichen Tests und Überprüfungen unterzogen und entsprechend weiterentwickelt wurde.
Die Bewilligung des Bundesrates zur Einführung von E-Voting im Kanton St. Gallen und zur Verwendung des Systems der Schweizerischen Post wird voraussichtlich im dritten Quartal 2022 erteilt.
Anmeldung zur Nutzung von E-Voting
Der Gemeinderat Mörschwil hat an seiner letzten Sitzung entschieden, unter Vorbehalt der Bewilligung durch den Bund, die elektronische Stimmabgabe bei sämtlichen eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Wahlen und Abstimmungen einzuführen. Er erachtet es als zweckmässige Erweiterung und Erleichterung des Zugangs der Bürgerinnen und Bürger zu Wahlen und Abstimmungen.
Die Kosten für die Gemeinde betragen 1 Franken pro angemeldete Person und pro Wahl- und Abstimmungstermin. Sie bewegen sich damit im Bereich der Kosten für das Rückantwortporto bei der brieflichen Stimmabgabe. Selbstverständlich steht Bürgern auch die briefliche Abstimmung und die Abstimmung an der Urne weiterhin offen.
Weitere Informationen folgen im Mitteilungsblatt, sobald die Bewilligung des Bundes vorliegt und die Details über die Anmeldung zur Nutzung von E-Voting bekannt sind.