Schaffhausen genehmigt Ausführungsrecht zum Humanforschungsgesetz
Wie der Kanton Schaffhausen mitteilt, wurde die vorgeschlagene Teilrevision des Ausführungsrechts zum Humanforschungsgesetz begrüsst.

Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die vorgeschlagene Teilrevision des Ausführungsrechts zum Humanforschungsgesetz, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement des Innern festhält.
Mit der Vorlage sollen die Ergebnisse einer im Zeitraum von 2017 bis 2019 durchgeführten Evaluation des Humanforschungsgesetzes, die Erfahrungen aus dem Vollzug sowie die Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung berücksichtigt und Angleichungen an andere nationale und internationale Regelungen vorgenommen werden.
Schutz der Persönlichkeit von teilnehmenden Personen
Konkret soll mit Vorgaben zur Verständlichkeit der Aufklärung und zur Mitteilung von Ergebnissen das Selbstbestimmungsrecht von Personen, die an Humanforschungsprojekten teilnehmen, gestärkt werden.
Die Aufklärung bei genetischen Untersuchungen in der Humanforschung soll zum Schutz der Persönlichkeit von teilnehmenden Personen konkretisiert werden.
Bei klinischen Versuchen sollen bei der Haftung im Schadensfall Ausnahmen von der Haftung gestrichen werden.
Schliesslich soll zur Verbesserung der Transparenz der Forschung am Menschen eine Pflicht zur Veröffentlichung der Versuchsergebnisse verankert werden.