Schaffhausen will Ausbau der Wasserkraft am Rheinfall ermöglichen
Im Kanton Schaffhausen soll der Ausbau der Wasserkraft möglich gemacht werden. Dies verlangt eine Motion aus dem Jahr 2018. Der Kantonsrat hat am Montag eine Änderung des Wasserwirtschaftsgesetzes beraten. Damit sollen Rahmenbedingungen für ein zusätzliches Kraftwerk am Rheinfall festgelegt werden.
Die Stimmberechtigten hatten 2014 eine Änderung des Wasserwirtschaftsgesetzes abgelehnt, die ein zusätzliches Kraftwerk beziehungsweise den Höherstau des Rheins ermöglicht hätte.
Durch die neuen Regelungen im eidgenössischen Energiegesetz (EnG) hätten sich die Voraussetzungen inzwischen jedoch «fundamental» geändert, schreibt die vorberatende Kommission in ihrer Vorlage. Es sei zentral, dass Denkverbote aufgehoben und sachlich sowie mit der entsprechenden gesetzlichen Grundlage über verschiedene Optionen diskutiert werde.
Im Wasserwirtschaftsgesetz sollen nun die Rahmenbedingungen für ein allfälliges zweites Kraftwerk und Maximalwerte für eine Wasserentnahme festgelegt werden. Ein konkretes Projekt besteht nicht. Einen Höherstau soll es nicht geben.
Die zusätzlich erlaubte Wasserentnahmemenge soll abhängig vom gesamten Wasserabfluss festgelegt werden und die Wassermenge nie unter das heute natürliche Minimum sinken.
Vorgesehen ist, dass bei einem Rheinabfluss bis 250 Kubikmeter pro Sekunde keine zusätzliche Entnahme erfolgen darf. Die maximale Entnahmemenge von 125 Kubikmeter pro Sekunde soll erst ab einem Rheinabfluss von 500 Kubikmeter pro Sekunde erlaubt sein. Dazwischen soll die Entnahmemenge linear verlaufen.
Zwischen Oktober und März sind jedoch Ausnahmen von diesen Rahmenbedingungen vorgesehen, wobei der Rheinabfluss aber mindestens 200 Kubikmeter pro Sekunde betragen muss.
Die vorberatende Kommission hatte sich mit 9 zu 0 Stimmen bei zwei Enthaltungen hinter die Vorlage gestellt. In der ersten Lesung im Kantonsrat gab es jedoch grundsätzliche Bedenken und praktisch zu jeder der vorgesehenen Rahmenbedingungen Änderungs- oder Streichungsanträge. Diese erhielten alle mehr als zwölf Stimmen, so dass die Kommission nochmals darüber beraten muss.
Unter anderem forderte Kurt Zubler (SP), die Rahmenbedingen so anzupassen, dass sie den Vorgaben der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) entsprechen, die nur eine maximale Wasserentnahme von 20 Prozent des Mittelwasserabflusses für vertretbar hält. Urs Capaul (Grüne) verlangte, die Abweichung von den Rahmenbedingungen zwischen Oktober und März ganz zu streichen.
Das seit 1951 bestehende Rheinkraftwerk Neuhausen am Rheinfall nutzt rund 30 Kubikmeter pro Sekunde ganzjährig und produziert rund 45 Gigawattstunden Energie pro Jahr.
Schätzungen gehen davon aus, dass unter Berücksichtigung der technischen und eng definierten, umweltrelevanten Rahmenbedingungen am Rheinfall eine zusätzliche Energiemenge von 90 Gigawattstunden pro Jahr (+/- 30 Prozent) produziert werden könnte. Dies entspricht 12 bis 24 Prozent des jährlichen kantonalen Stromverbrauchs.