Schaffhauser Jungfreisinnige beharren auf Nachzählung
Der Schaffhauser Regierungsrat hat eine Wahlbeschwerde der Jungfreisinnigen abgewiesen. Diese forderten aufgrund knapper Ergebnisse und weiterer Unregelmässigkeiten eine Nachzählung. Die Sache geht nun vor Obergericht.
Die Schaffhauser Jungfreisinnigen akzeptieren die Ablehnung ihrer Wahlbeschwerde durch den Regierungsrat nicht und reichten deshalb beim Obergericht eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde ein, wie die Partei am Montag mitteilte.
Bei den Wahlen vom 27. September hatten die Jungfreisinnigen ihren einzigen Sitz im Kantonsrat verloren. Mit einer einzigen zusätzlichen eingelegten Liste wäre das Ergebnis anders ausgefallen, argumentieren sie.
Zudem gab es laut der Beschwerde bei der Auszählung weitere Unregelmässigkeiten, etwa bei der zentralen Erfassung der veränderten Wahllisten.
Der Regierungsrat lehnte die Beschwerde vergangene Woche ab. Ein knappes Ergebnis alleine sei bei Kantonsratswahlen kein Grund für eine Nachzählung. Angebliche weitere Unregelmässigkeiten konnten die Jungfreisinnnigen laut Mitteilung des Regierungsrates nicht ausreichend belegen.