Schaffhauser Kantonsrat verdoppelt sich die Entschädigung
Der Schaffhauser Kantonsrat will sich mehr Entschädigung zahlen. Mit 45 zu 8 Stimmen haben die Parlamentarier die Geschäftsordnung entsprechend geändert.

Der Schaffhauser Kantonsrat hat mit einer Abstimmung von 45 zu 8 Stimmen beschlossen, höhere Entschädigungen zu erhalten, indem er die Geschäftsordnung ändert. Die Erhöhung ist Teil eines Massnahmenpakets, mit dem die Ratsarbeit effektiver und die Position des Milizparlaments gegenüber Regierung und Verwaltung gestärkt werden soll.
Im Vergleich mit anderen Kantonen befindet sich die Entschädigung Schaffhausen im untersten Bereich. Die vorberatende Kommission sowie mehrere Sprecher betonten, dass mehr Personen bereit seien, ein Kantonsratsmandat zu übernehmen, wenn dies nicht zu signifikanten finanziellen Einbussen führe.
Entschädigung im Schnitt doppelt so hoch
Die Ausübung eines Mandats als Kantonsrat und die Mitarbeit in einer Kommission entsprechen übers ganze Jahr gerechnet etwa einem 20-Prozent-Pensum. Dafür erhält jedes Ratsmitglied zurzeit durchschnittlich eine jährliche Entschädigung von rund 8000 Franken.
In Zukunft wird diese Entschädigung im Schnitt doppelt so hoch ausfallen, also rund 16'000 Franken pro Kopf betragen und zwar in einer Mischung aus Grundentschädigung und Sitzungsgeld.
Mehraufwand beispielsweise für Tätigkeiten im Ratsbüro oder in Kommissionen wird höher vergütet. Ratsmitglieder ohne zusätzliche Funktionen erhalten entsprechend weniger Gesamtentschädigung. Für alle Kantonsratsmitglieder zusammen betragen die Entschädigungen neu rund 945'000 Franken
Der Kantonsrat kann in eigener Kompetenz über seine Entschädigung entscheiden. Die Änderung gilt ab 2025, also erst für den nächsten Kantonsrat.