Startschuss für Vernehmlassung im Kanton Schaffhausen
Wie der Kanton Schaffhausen schreibt, plant er eine gesetzliche Grundlage für finanzielle Entlastung von Familien mit einem Kind mit besonderen Bedürfnissen.
Der Regierungsrat plant die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die finanzielle Entlastung von Familien mit einem Kind mit besonderen Bedürfnissen beim Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung.
Er hat einen entsprechenden Bericht für die Vernehmlassung freigegeben.
In den letzten Jahren wurde vielerorts im Kanton Schaffhausen das Angebot an familienergänzenden Betreuungseinrichtungen ausgebaut.
Solche ausserfamiliären Kinderbetreuungsstrukturen entsprechen einem aktuellen gesellschaftspolitischen und volkswirtschaftlichen Anliegen.
Zugang zur ausserfamiliären Betreuung ist nach wie vor erschwert
Der Kanton unterstützt diese Entwicklung und gewährt Finanzhilfen in Form von Betreuungsgutschriften für Erziehungsberechtigte, deren Kinder im Vorschulalter eine Kinderbetreuungseinrichtung besuchen.
Für Eltern eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen ist der Zugang zur ausserfamiliären Betreuung in einer Kinderbetreuungseinrichtung jedoch nach wie vor erschwert, da der Tarif bedingt durch den Mehraufwand oft um einiges höher ist als bei den anderen Kindern.
Die Mehrkosten tragen momentan grundsätzlich die Eltern. Dieser Ungleichbehandlung soll mit der geplanten Revision entgegengewirkt werden.
Kanton übernimmt Kosten von bis zu vier Stunden zusätzlichem Betreuungsbedarf
Konkret sollen die betroffenen Eltern zur Abgeltung des behinderungsbedingten Mehraufwandes in der Kita zusätzliche Betreuungsgutschriften erhalten, sodass sich eine (zusätzliche) Erwerbstätigkeit auch für diese Eltern lohnt.
Der Kanton beteiligt sich an den Kosten für den durch die Beeinträchtigung des Kindes bedingten zusätzlichen Betreuungsaufwand in der Kita.
Der Kanton übernimmt maximal die Kosten von vier Stunden zusätzlichem Betreuungsbedarf pro Tag beziehungsweise von zwei Stunden zusätzlichem Betreuungsbedarf bei einer Halbtagsbetreuung.
Die Kosten belaufen sich auf rund 370'000 Franken pro Jahr
Die Mehrkosten für die Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Kitas im Kanton Schaffhausen belaufen sich, gestützt auf Erfahrungswerte aus anderen Kantonen, voraussichtlich auf insgesamt rund 370'000 Franken pro Jahr.
Der Entwurf der Vorlage wird bei Parteien, Behörden und den entsprechenden Institutionen und Diensten in Vernehmlassung gegeben.
Die Vernehmlassungsfrist endet am 20. Oktober 2023.