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Schlieren stärkt Polizeizusammenarbeit im Bezirk Dietikon

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Schlieren und weitere Gemeinden im Bezirk Dietikon verbessern die Polizeikooperation. Ab 1. April 2025 sind Einsätze über Gemeindegrenzen hinweg möglich.

Die Gemeinde Schlieren mit der reformierten Kirche.
Die Gemeinde Schlieren mit der reformierten Kirche. - Nau.ch

Wie die Stadt Schlieren mitteilt, dehnen sich der urbane Raum beziehungsweise die Siedlungsgebiete immer weiter aus und verschmelzen miteinander. Diese Entwicklung hat auch im Bezirk Dietikon nicht Halt gemacht.

Die Gemeindegrenzen sind in vielen Gebieten kaum wahrnehmbar und haben Einfluss auf die Arbeiten der einzelnen Polizeicorps.

Begrenzte Befugnisse erschweren schnelles Handeln

Die hoheitlichen Befugnisse der Gemeindepolizeien sind nur auf das eigene Gemeindegebiet beschränkt. Auch in dringenden Fällen, in denen ein rasches Eingreifen zugunsten der Sicherheit der Bevölkerung erforderlich ist, bleibt diese Bestimmung bestehen.

Damit wird die wirksame und zeitnahe Bewältigung von Gefahrenlagen oder die Unterstützung der Bevölkerung bei besonderen Situationen erheblich erschwert. In einem derart vernetzten und zusammengewachsenen Umfeld wie im Bezirk Dietikon ist dieser Zustand kaum erklärbar.

Auch entspricht er nicht dem Berufsethos der Polizisten. Sie wollen den Einwohnern, gleich wo sie sich aufhalten, sofortige Hilfe und professionelle Unterstützung zukommen lassen.

Zusammenarbeit im Bezirk Dietikon

Die Polizei- und Sicherheitsvorstände von Dietikon, Uitikon, Urdorf und Schlieren sowie die Verantwortlichen des Zweckverbands Polizei rechtes Limmattal haben sich dieser Problematik gemeinsam angenommen. Unter Einbezug des Statthalters des Bezirks Dietikon ist eine «Interkommunale Vereinbarung zur gegenseitigen polizeilichen Unterstützung im Bezirk Dietikon» erarbeitet worden, die die Zusammenarbeit untereinander wesentlich verbessert.

Sie regelt nämlich die Handlungsbefugnisse der Kommunalpolizeien auf den Gemeinde- beziehungsweise Stadtgebieten ausserhalb der eigenen Gemeinde beziehungsweise Stadt. Insbesondere bei dringenden Interventionen kommen deren Bestimmungen zur Anwendung: Die Gemeinden beziehungsweise die Städte erlauben den jeweiligen Polizeikorps, sich gegenseitig in ihren Gemeindegebieten zu unterstützen und berechtigen diese zu allen dazu notwendigen polizeilichen Handlungen im Einsatz.

Dadurch werden die polizeilichen Leistungen optimiert und ein effizienter Ressourceneinsatz bei dringenden Interventionen wird sichergestellt. Auch dient diese Vereinbarung dem Schutz sowie der Absicherung der einzelnen Polizistinnen und Polizisten auf «fremden Territorien».

Stadtrat hat zugestimmt

Der Stadtrat Schlieren hat dieser «Interkommunalen Vereinbarung zur gegenseitigen polizeilichen Unterstützung im Bezirk Dietikon» zugestimmt. Dabei hat er zur Kenntnis genommen, dass für die gegenseitigen Leistungen und Unterstützungen keine Kosten verrechnet werden.

Auch geht der Stadtrat davon aus, dass eine Ausgewogenheit der Einsätze (Schlieren in anderen Gemeinden/andere Gemeinden in Schlieren) besteht. Es kommen also keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen auf die Stadt Schlieren zu.

Angedacht ist, dass die Vereinbarung per 1. April 2025 dieses Jahres in Kraft gesetzt wird. Vorher müssen die Zustimmungen der anderen Vertragsgemeinden vorliegen.

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