Neuenegg plant Gemeindebeiträge an Jugendbetreuungsvereine
Wie die Gemeinde Neuenegg meldet, vergibt die Gemeinde in 2023 Beiträge an Vereine, die Jugendarbeit leisten. Anmeldeschluss für Vereine ist der 31. Mai 2023.
Im Voranschlag 2023 der Gemeinde Neuenegg sind wiederum Beiträge an Vereine vorgesehen, die Jugendarbeit leisten.
Berechtigte, welche sich um Beiträge bewerben, können dies bis 31. Mai 2023 der Kommission für Jugend, Alter und Soziales einreichen.
Ausgerichtet werden «Pro-Kopf-Beiträge»
Es werden «Pro-Kopf-Beiträge» ausgerichtet, die für verschiedene Zwecke verwendet werden sollen.
Das sind die Ausbildung der Leiter, die Werbung, Durchführung von Anlässen, Raummieten, Anschaffung und Unterhalt von Material und Geräten, und Zeitschriften für Kinder und Jugendliche.
Vereine und Gruppen müssen den Sitz oder mindestens den Aktivitäten Schwerpunkt in der Gemeinde Neuenegg haben.
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche vom vierten bis 18. Altersjahr.
Beiträge nur für in der Gemeinde wohnende Kinder und Jugendliche
Der Kommission für Jugend, Alter und Soziales sollen von den Berechtigten, die sich um Beiträge bewerben, bis am 31. Mai 2023 Verzeichnisse der Kinder und Jugendlichen mit Namen, genauem Geburtsdatum und Adresse (aktualisiert per Stichtag 31. Mai 2023) und Einzahlungsschein für allfällige Beitragszahlung eingereicht werden.
Die Unterlagen sollen bei der Kommission für Jugend, Alter und Soziales eingereicht werden.
Für ausserhalb der Gemeinde wohnende Kinder und Jugendliche wird der Beitrag nicht ausgerichtet.
Zusätzliche Beitragsgesuche für besondere Anlässe möglich
Verspätet eingetroffene Unterlagen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Unleserliche, unvollständige und unübersichtliche Listen werden an den Absender retourniert.
Während des Jahres können zusätzliche Beitragsgesuche für besondere Anlässe (Lager, Disco und so weiter) an die Kommission für Jugend, Alter und Soziales gerichtet werden.