Lenk informiert über die Schneeräumung im Gemeindegebiet
Wie die Gemeinde Lenk mitteilt, gilt auf allen Gemeindestrassen die «Weissräumung». Einzig auf der Kantonsstrasse ist Schwarzräumung angesagt.
Die Gemeinde verfügt für die Schneeräumung über einen Winterdienst-, Prioritäten- und Routenplan.
Dieser legt fest, dass die Hauptachsen, die wichtigsten Zufahrten (Ärzte, Altersheim, Feuerwehrmagazin) und Parkplätze um 7 Uhr geräumt sein müssen.
Die Gemeinde Lenk verfügt über ein Strassennetz von rund 100 Kilometern. Damit der Zeitplan eingehalten werden kann, muss um 3.30 Uhr mit dem Einsatz begonnen werden.
Aus diesem Grund gilt auf den meisten Parkplätzen und in den blauen Zonen ein Nachtparkverbot zwischen 3 und 7 Uhr.
25 Mann sind im Einsatz
An den Wochenenden gibt es bereits ab 7 Uhr relativ viel Verkehr und parkende Autos, was die Schneeräumung erschwert oder gar verhindert.
Im Auftrag der Gemeinde stehen insgesamt 25 Mann mit ihren Fahrzeugen im Einsatz.
Zusätzlich gibt es noch diverse Unternehmer, welche die Privatstrassen und -plätze räumen. Auch diese Unternehmer beginnen zwischen 3.30 und 6 Uhr mit Schneeräumungsarbeiten.
Glatteisbekämpfung beginnt ebenfalls in den frühen Morgenstunden
Die Strassen und Plätze müssen nicht zuletzt für diejenigen Personen geräumt werden, welche mit der Arbeit früh am Morgen beginnen (Landwirte, Angestellte des Gastgewerbes und der Bergbahnen).
All diese Personen stehen während des Tages im Einsatz für die Bevölkerung und Gäste.
Ebenfalls erfolgt die Glatteisbekämpfung (Splittern, Salzen, Aufrauen) bereits in den frühen Morgenstunden.
Die Streufahrzeuge und die Fahrzeuge mit den Aufraugeräten sind bei Bedarf auch tagsüber und abends nochmals unterwegs.
Lärmimmissionen sind unvermeidbar
Die Schneeräumungsfahrzeuge (Pflüge, Fräsen, Lastwagen) sowie die Fahrzeuge für die Glatteisbekämpfung verursachen Lärmimmissionen und die Aufraugeräte Erschütterungen, welche unumgänglich sind.
Damit die Planung der Schneeräumung und der Glatteisbekämpfung ohne Probleme bewerkstelligt werden kann, ist es unumgänglich, den Arbeitsbeginn um 3.30 Uhr festzulegen.
Die Gemeinde bittet die Bevölkerung und die Gäste um Verständnis für die Lärmimmissionen in den frühen Morgenstunden.