Solothurner Parlament behält bisherige Quoten des Finanzausgleichs
Im Kanton Solothurn sollen die Geber-Gemeinden im Jahr 2024 gleich viel in den Finanz- und Lastenausgleich bezahlen wie im Vorjahr.
Im Kanton Solothurn sollen die Geber-Gemeinden im Jahr 2024 gleich viel in den Finanz- und Lastenausgleich bezahlen wie im Vorjahr. Auch die Mindestausstattung für die finanziell schwachen Gemeinden soll gleich bleiben.
Der Kantonsrat folgte damit am Mittwoch einem Antrag der Mitte-Partei und lehnte die Variante der Regierung ab. Aufgrund eines Wirksamkeitsberichts hatte der Regierungsrat vorgeschlagen, die Abschöpfungsquote von 37 auf 36 Prozent zu verringern. Die Mindestausstattung sollte von 91 auf 90 Prozent gesenkt werden. Er fand damit jedoch keine Mehrheit im Kantonsrat.
Die Mitte hatte argumentiert, dass «die Schere bei der Steuerkraft zwischen den einzelnen Gemeinden eher weiter aufgeht», weshalb eine Reduktion bei der Abschöpfungsquote verfrüht sei.
Ausser in der eigenen Fraktion fand der Vorschlag der Mitte auch bei einer Mehrheit der SP-Fraktion Zustimmung, sowie bei einer Minderheit von FDP, SVP und GLP. In der Schlussabstimmung standen 72 Ja-Stimmen 21 Nein-Stimmen gegenüber.