Anti-Tempo-30-Vorstoss kommt nicht an St.Galler Regierung vorbei
Im Kanton St.Gallen soll auf «verkehrsorientierten Strassen» möglichst kein Tempo 30 möglich sein. Dies verlangten die Fraktionen von FDP, Mitte-EVP und SVP.
Das Wichtigste in Kürze
- Die St. Galler Regierung lehnt Anti-Tempo-30-Vorstoss ab.
- Denn die Regierung hält den Vorstoss für bundesrechtswidrig.
- Somit ist keine flächendeckende Einführung von Tempo 30 geplant.
Die gemeinsame Motion der Fraktionen FDP, Mitte-EVP und SVP verlangte im Kantons St.Gallen auf «verkehrsorientierten Strassen» möglichst kein Tempo 30.
Die Regierung lehnt den Vorstoss ab und hält in teilweise für bundesrechtswidrig. Der Vorstoss ist eine Reaktion auf die Ankündigung von Stadt und Kanton, zur Bekämpfung von Strassenlärm auch auf Tempo 30 zu setzen.
So sind in der Kantonshauptstadt zahlreiche Zonen mit Tempo 30 geplant, unter anderem auch auf Durchgangsstrassen.
Gemeinde- und Kantonsstrassen sollen als «verkehrsorientierte Strassen» gelten
Diese Temporeduktionen wollen die drei Fraktionen mit einer Gesetzesänderung verhindern. Sie verlangen, dass in einem ersten Schritt alle Kantonsstrassen und Gemeindestrassen erster Klasse als «verkehrsorientierte Strassen» definiert werden.
Auf diesen Strassen müssten dann «grundsätzlich die bundesrechtlich vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten» signalisiert werden. Für Abweichungen bräuchte es den Nachweis, dass der «damit verfolgte Zweck nicht mit anderen Massnahmen» erreicht werden kann.
Die Kompetenz zur Erlassung von Strassenverkehrsvorschriften liege beim Bund
Die Regierung lehnt den Vorstoss ab. Aus ihrer Sicht ist eine solche Regelung auf kantonaler Ebene «weder notwendig noch sinnvoll», wie es in der kürzlich veröffentlichten Stellungnahme heisst.
Der Vorschlag verstosse «mutmasslich gegen das übergeordnete Bundesrecht». Die Kompetenz, Vorschriften zum Strassenverkehr zu erlassen, liege beim Bund.
Der Kanton könne die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit «nicht durch ein Gesetz konkretisieren oder einschränken». Abweichungen von Tempo 50 km/h seien im Bundesrecht bereits heute nur in Ausnahmefällen und gestützt auf ein Gutachten möglich.
Eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 ist nicht das Ziel
Die Tiefbauämter seien verpflichtet, den Lärm zuerst an der Quelle zu bekämpfen. Ein lärmarmer Strassenbelag werde, wenn immer möglich, einer Temporeduktion vorgezogen.
Es gebe aber Situationen, bei denen ein solcher Belag nicht sinnvoll sei oder die Massnahme nicht ausreichend wirke.
Eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 werde «definitiv nicht angestrebt», schreibt die Regierung.
Es müsse aber möglich sein, auf einzelnen Streckenabschnitten die Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren, «um an neuralgischen Punkten die Bevölkerung vor übermässigem Strassenlärm zu schützen und Unfälle zu verhindern».