Esther Friedli: Wirbel nach Auftritt in SRF-«Tagesschau»
Kurz vor der Wahl in den Ständerat kam Esther Friedli (SVP) in der «Tagesschau» zu Wort. Der Beitrag wurde von der Ombudsstelle behandelt.
Das Wichtigste in Kürze
- Vier Tage vor der Ständeratswahl zeigte die «Tagesschau» einen Beitrag mit Esther Friedli.
- Ein Zuschauer fand dies problematisch, die Ombudsstelle wurde eingeschalten.
- Laut den Ombudsleuten war der Beitrag mit Friedli unproblematisch.
Der Auftritt der Ständeratskandidatin Esther Friedli in der «Tagesschau» vom 8. März 2023 sorgt jedoch für Kritik und Wirbel.
Ein Fernsehzuschauer war der Meinung, dass der Auftritt gegen programmrechtliche Bestimmungen verstossen habe, wie «SRG Deutschschweiz» berichtet.
Denn Friedli wurde vier Tage nach Ausstrahlung von der St.Galler Stimmbevölkerung in den Ständerat gewählt. Der Zuschauer argumentierte, Friedli habe durch ihren Auftritt in der «Tagesschau» einseitige Publicity erhalten.
Diese habe ihr einen Vorteil gegenüber anderen Kandidierenden gegeben.
Die verantwortliche Redaktion erkannte die besonderen Sorgfaltspflichten vor Wahlen an und zitierte die publizistischen Leitlinien von SRF. Diese besagen, dass kurz vor Wahlen keine Einzelporträts und Einzelinterviews ohne einen speziellen und zwingenden aktuellen Grund veröffentlicht werden dürfen. Es gibt jedoch Ausnahmen für fachlich begründete und aktuelle Auftritte.
Die Redaktion argumentierte, dass der beanstandete Beitrag die Agrarpolitik ab 2022 und die Zukunft der Schweizer Landwirtschaft behandelte.
Zudem habe Friedli ihre Aussage nicht als Ständeratskandidatin, sondern als Sprecherin der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben gemacht habe. Sie ist Vizepräsidentin dieser Kommission.
Auftritt sei gerechtfertigt
Der Auftritt von Friedli sei fachlich (als Kommissionssprecherin) und aktuell (aufgrund der Debatte im Nationalrat am gleichen Tag) gerechtfertigt gewesen. Die eingeschalteten Ombudsleute unterstützen die Argumentation des SRF.