Wie die Gemeinde St. Moritz informiert, ist Feuerwerk zum Nationalfeiertag am 1. August 2024 verboten, beziehungsweise nur noch eingeschränkt möglich.
Feuerwerk. (Symbolbild) - Keystone
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Die Gemeinde St. Moritz erinnert die Bevölkerung auch dieses Jahr, dass seit Juni 2022 ein Feuerwerksverbot gilt. Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ist verboten.

Ausgenommen von diesem Verbot ist das Abbrennen von Feuerwerk mit geringfügigen Auswirkungen und in kleinen Mengen wie beispielsweise Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, bengalisches Feuer und dergleichen. Auch wer auf Gemeindegebiet Feuerwerk zum Kauf anbietet, hat in geeigneter Weise dafür zu sorgen, dass die Kundschaft die Bestimmungen zur Kenntnis nimmt.

Die vollständigen Bestimmungen zum Feuerwerksverbot und was erlaubt ist, sind Art. 12 des «kommunalen Polizeigesetzes» zu entnehmen.

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