Zuoz beschliesst die Einleitung des Quartierplanverfahrens
Wie die Gemeinde Zuoz mitteilt, wurde die Absicht zur Einleitung des Quartierplanverfahrens mit Landumlegung am 16. März 2022 beschlossen.
An der Sitzung vom 16. März 2022 hat der Gemeinderat Zuoz gestützt auf Art. 16 der Kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) die Absicht zur Einleitung des Quartierplanverfahrens mit Landumlegung «Curtin Plavaunt, Teilgebiet II» beschlossen.
Der rechtskräftige Quartierplan Curtin Plavaunt unterteilt das Quartierplangebiet in die Quartierplanteilgebiete eins und zwei. Für das Quartierplangebiet eins sind die Festlegungen bereits rechtsverbindlich festgelegt. Für das Quartierplangebiet zwei beinhaltet der rechtskräftige Quartierplan Curtin Plavaunt nur richtplanmässige Vorgaben.
Für die Erlangung der Baureife müssen im Quartierplangebiet zwei die richtplanmässigen Vorgaben in einem nachfolgenden Quartierplanverfahren als für die Grundeigentümer rechtsverbindliche Festsetzungen umgesetzt werden.
Möglichkeit zur Einsprache
Mit dem Quartierplanverfahren «Curtin Plavaunt, Teilgebiet II» sollen insbesondere für die Parzellen Nummer 1966 und 1971 die entsprechenden Festlegungen getroffen werden. Die weiteren Parzellen wurden aufgrund von Abhängigkeiten ebenfalls in das Quartierplanverfahren miteinbezogen. Für die Optimierung der Überbaubarkeit werden allenfalls Landumlegungen vorgenommen.
Die Abgrenzung des Quartierplangebietes ist aus dem Situationsplan 1:2000 Quartierplan «Curtin Plavaunt, Teilgebiet II» ersichtlich. Dieser liegt vom 5. April bis 5. Mai 2022 auf der Gemeindeverwaltung während der Schalteröffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung zur Einsichtnahme auf.
Gegen die Einleitung des Quartierplanverfahrens mit Landumlegung und die Abgrenzung des Quartierplangebietes kann bis zum 5. Mai 2022 beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.