Männedorf bewilligt die Kosten für die Kinderkrippen und Kinderhorte
Der Gemeinderat Männedorf hat an seiner letzten Sitzung Änderungen an der Verrechnung der Bewilligungskosten für Kinderkrippen und Kinderhorte vorgenommen.
Männedorf hat an seiner Sitzung vom 29. September 2021 Änderungen an der Verrechnung der Bewilligungskosten für Kinderkrippen und Kinderhorte vorgenommen. Gemäss Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) benötigen Kindertagesstätten für Kinder im Vorschulalter von der Standortgemeinde eine Bewilligung und stehen unter deren Aufsicht.
Die Gemeinde Männedorf hat die daraus resultierenden Aufgaben mit einer Leistungsvereinbarung (in Kraft 1. Juli 2019) an die Firma KiTa Controlling delegiert. Es wurde festgelegt, dass die Gemeinde Männedorf sämtliche Kosten, die durch Bewilligungserteilung und Aufsichtsbesuche entstehen, den Institutionen weiterverrechnet.
Für die Gemeinde entstehen Mehrkosten
Aufgrund der aktuellen Kinder- und Jugendhilfeverordnung (KJHV) beträgt die Gebühr für die Erteilung und Erneuerung von Bewilligungen pauschal 500 Franken. Weitere Gebühren dürfen nicht mehr erhoben oder Kosten weiterverrechnet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Gemeinden die Aufsichtspflicht selber wahrnimmt oder eine Drittstelle damit beauftragt. Für Aufsichtsbesuche dürfen keine Gebühren mehr verrechnet werden.
Die Leistungen von Kita Controlling können nicht mehr vollumfänglich weiter verrechnet werden. Dies wird bei der Budgetierung berücksichtigt. Es entstehen der Gemeinde je nach Anzahl auszustellenden Bewilligungen und fälliger Aufsichtsbesuche unterschiedlich hohe Mehrkosten.