Männedorf genehmigt die neue Plakatierungsverordnung
Zum 1. November 2021 tritt die neue Plakatierungsverordnung, die das Anbringen von Plakaten auf öffentlichen Flächen in Männedorf regelt, in Kraft.
Der Gemeinderat beschloss an seiner Sitzung vom 6. Oktober 2021, dass das Reglement Plakatierung genehmigt wird und am 1. November 2021 in Kraft tritt. Die Verordnung (Plakatierungsverordnung) über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten in der Öffentlichkeit auf bestimmten Flächen in der Gemeinde Männedorf des Gemeinderats vom 1. Januar 2008 wird auf den gleichen Zeitpunkt aufgehoben. Das Reglement kann während der Rekursfrist auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.