Stäfa ZH: Nachbar-Zoff endet wegen «Schafseckel» vor Gericht
«Schafseckel» – die vermeintlich harmlose Beleidigung endete für zwei Streithähne vor Gericht. Zwischen den beiden brodelt es aber schon seit längerer Zeit.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Streit zwischen zwei Nachbarn aus Stäfa ZH endete vor Gericht.
- Die Begründung des Klägers: Der Beschuldigte habe ihn zweimal als «Schafseckel» betitelt.
- Der beschuldigte Rentner wurde am Ende vom Gericht freigesprochen.
Den meisten Menschen ist in einer hitzigen Situation wohl schon eine Beleidigung herausgerutscht. Wie die «Zürichsee-Zeitung» berichtet, hatte dies aber für einen 76-jährigen Mann aus Stäfa ZH teure Konsequenzen.
Dieser wurde von seinem Nachbarn nämlich vor Gericht gezerrt. Er forderte eine Genugtuung in Form einer Spende von 20'000 Franken, sowie die Leistung von Freiwilligenarbeit.
Die Begründung: Er wurde vom Rentner als «Schafseckel» betitelt. Man ahnt es schon: Der Konflikt hat eine längere Vorgeschichte.
Streit eskalierte vor Haustür
Wie sich die Situation genau abgespielt hat, ist unklar. Die Versionen der beiden Streitenden gehen ziemlich weit auseinander. Was feststeht, ist, dass sich die beiden im Hauseingang begegneten, woraufhin eine intensive Diskussion entstand.
Der klagende Familienvater bezeugt, dass zweimal das Wort «Schafseckel» fiel. Bestätigen können dies seine Frau und seine Tochter. Dies wird vom Beschuldigten jedoch abgestritten. Aufgrund eines vergangenen Streits ihrer beiden Frauen verwickelte er sich mit seinem Nachbarn in ein Gespräch.
Der Rentner behauptet, dass ihn der Anwohner anschliessend bedrohte: «Jetzt kommst du dran, du Halunke», soll dieser zu ihm gesagt haben. Zudem wurde er vom Hund des Familienvaters angeknurrt und geschnappt. Daraufhin habe er ihm mitgeteilt, dass er mit «seinem Sauhund verreisen» soll.
Vorangehender Streit zwischen den Frauen der Nachbarn
Zum oben erwähnten Streit ist ebenfalls noch ein Strafverfahren hängig. Auch hier gehen die Meinungen auseinander. Die Frau des Klägers soll von der Frau des Rentners «an den Haaren gepackt, gewürgt und festgehalten worden sein». Laut dem Angeklagten könne dies eine Zeugin allerdings widerlegen.
Der Verteidiger des Beschuldigten ist sich sicher: «Seit einem Jahrzehnt ist die Familie des Privatklägers mit allen Parteien des Hauses im Konflikt.» Auch sonst würde diese alles als persönlichen Angriff interpretieren. Eine Familie soll deshalb schon weggezogen sein, was sich auch der Rentner und seine Frau überlegen würden.
Der Kläger reagierte emotional auf die Vorwürfe und kontert: «Unsere Nachbarn versuchen, uns mit allen Mitteln aus der Wohnung zu jagen.» Als Grund für die Anfeindungen sieht er Fremdenhass. Seine Frau habe einen ausländischen Namen und spreche nicht gut Deutsch.
Trotz Freispruch kein Grund zum Feiern
Wie die «ZSZ» schreibt, wurde der Beschuldigte am Ende vom Gericht freigesprochen. Dies, weil die Schuld nicht klar erwiesen ist. Auch sei die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen fraglich.
Trotz des Freispruchs wird der Rentner wohl keine Freudensprünge machen. Die Kosten für die Verteidigung fallen mit 25'000 Franken sehr hoch aus. Von der Staatsanwaltschaft wurden dagegen lediglich 1500 Franken gefordert. Berappen muss diese der Angeklagte grösstenteils selbst.