Rechnungs-Talgemeinde vom 7. Mai 2019

Gemeinde Engelberg
Gemeinde Engelberg

Nidwalden,

Der Einwohnergemeinderat Engelberg informiert zu aktuellen Beschlüssen.

Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild

Die Talgemeinde mit zirka 110 Besuchern hat folgende Geschäfte behandelt und Beschlüsse gefasst:

Sachgeschäfte Abstimmungsergebnisse

1. Genehmigung der Rechnung pro 2018 der Einwohnergemeinde genehmigt

2. Genehmigung der Rechnung pro 2018 des Sporting Park genehmigt

3. Bewilligung eines Objektkredits von CHF 140'000.00 inklusive Mehrwertsteuer plus allfällige Teuerung für das Trennsystem Strassenentwässerung in der Bahnhofstrasse, Abschnitt Dorfstrasse bis Alte Gasse bewilligt

4. Bewilligung eines Objektkredits von CHF 165'000.00 inklusive Mehrwertsteuer plus allfällige Teuerung für die Instandstellung der Strassenbeläge der Rigidalstrasse, Abschnitt Spisboden bis Bränd bewilligt

5. Bewilligung eines Objektkredits von CHF 990'000.00 inklusive Mehrwertsteuer plus allfällige Teuerung für den Ersatz-Neubau der Dürrbachbrücke bewilligt

6. Bewilligung eines Objektkredits von brutto CHF 202'153.60 inklusive Mehrwertsteuer für die Anschaffung von drei mobilen Schneeerzeugern bewilligt

7. Kompetenzerteilung an den Einwohnergemeinderat für die Festsetzung und Ausrichtung von Gemeindebeiträgen an die Restaurierung von Schutzobjekten von lokaler Bedeutung Kompetenz erteilt

8. Bewilligung jährlicher Gemeindebeiträge von je CHF 95'000.00 an die Engelberg-Titlis Veranstaltungs GmbH für die Durchführung der Weltcup-Skispringen 2018 und 2019 (Geschäftsjahre 2018/19 und 2019/20) sowie Erteilung einer einmaligen Defizitgarantie während der gleichen Dauer von maximal CHF 100'000.00 bewilligt

Gemäss Art. 54b des Abstimmungsgesetzes können bei einer Gemeindeversammlung vorgefallene Verfahrensmängel als Beschwerdegründe nur geltend gemacht werden, wenn sie von der Beschwerdeführerin/vom Beschwerdeführer in der Versammlung bei der Behandlung des betreffenden Geschäftes gerügt worden sind. Die Beschwerde ist innert drei Tagen beim Regierungsrat Obwalden, Rathaus, 6060 Sarnen, einzureichen.

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