Heimberg öffnet eine Verbindungsstrasse für den öffentlichen Verkehr
Wie die Gemeinde Heimberg mitteilt, wird die Verbindungsstrasse zwischen Bernstrasse und Bahnhofstrasse für öffentlichen Verkehr und Bahnersatzbusse geöffnet.

Der Gemeinderat Heimberg verfügt gestützt auf Artikel drei Abschnitt zwei des eidgenössischen Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 sowie Artikel 44 Abschnitt eins und zwei der kantonalen Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 eine Verkehrsmassnahme.
Die Zustimmungsverfügung durch den Oberingenieurkreis I vom 24. März 2023 liegt vor.
Beim Restaurant Bahnhof Heimberg besteht eine alte, bereits seit mehreren Jahren geschlossene Verbindungsstrasse zwischen der Bernstrasse und der Bahnhofstrasse.
Im Zusammenhang mit den Bahnhofsumbauten in Heimberg und Steffisburg wird diese Verbindung für den öffentlichen Verkehr (ÖV) und Bahnersatzbusse geöffnet.
Signale wurden als temporäre Signalisation bereits montiert
An der Verbindungsstrasse zwischen Bernstrasse und Bahnhofstrasse werden die Signal Nummer 2,13, Verbot für Motorwagen und Motorräder, und die Zusatztafel befristet bis am 24. Dezember 2024 mit der Beschriftung «ÖV und Bahnersatz gestattet» vorgenommen.
Da die Bauarbeiten der BLS Anfang 2023 begonnen haben und bereits Bahnersatzbusse dort verkehren mussten und wiederkehrend immer wieder müssen, wurden die Signale als temporäre Signalisation bereits montiert.
In der Zwischenzeit hat der Gemeinderat Heimberg die vorliegende Verfügung für die definitive Signalisation erlassen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 63 Abschnitt eins Buchstabe a und Artikel 67 Abschnitt eins Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) bis am 30. April 2023 beim Regierungsstatthalteramt Thun schriftlich Beschwerde erhoben werden.
Verfügung tritt am 1. Mai 2023 in Kraft
Die Beschwerde ist in zwei Exemplaren einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift zu enthalten.
Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Somit tritt diese Verfügung nach dem Ablauf der Beschwerdefrist am 1. Mai 2023 in Kraft.