Wie die Gemeinde Steffisburg informiert, prüft die sie die Spezialfinanzierung Förderung Energieeffizienz aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts Bern.
Die Dorfbibliothek im alten Gemeindehaus von Steffisburg.
Die Dorfbibliothek im alten Gemeindehaus von Steffisburg. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Bis Klarheit zur rechtlichen Situation in Steffisburg herrscht, werden vorerst keine weiteren Zusicherungen für Förderbeiträge gesprochen und auf Energiebezügen ab dem 3. Quartal keine weiteren Abgaben erhoben.

Mit dem am 28. März 2024 ergangenen Urteil hält das Verwaltungsgericht des Kantons Bern fest, dass die Abgabe auf dem Netznutzungsentgelt, wie sie im Thuner Reglement über die Spezialfinanzierung Förderprogramm Energieeffizienz vorgesehen ist, widerrechtlich sei.

Das inzwischen rechtskräftige Urteil veranlasst den Steffisburger Gemeinderat, das eigene Reglement über die Spezialfinanzierung Förderung Energieeffizienz ebenfalls rechtlich überprüfen zu lassen.

Gesuche und Auszahlungen vorerst sistiert

Mit Entscheid vom 24. Juni 2024 hat der Gemeinderat beschlossen, auf den Energiebezügen ab 1. Juli 2024 vorerst keine Förderabgabe zu erheben. Fördergesuche sowie Abrechnungen bereits zugesicherter Beiträge können weiterhin eingereicht werden.

Bis die Ergebnisse der rechtlichen Überprüfung vorliegen und das weitere Vorgehen geklärt ist, werden Gesuche und Auszahlungen vorerst sistiert und keine weiteren Zusicherungen für Förderbeiträge abgegeben.

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