Ein zweiter Wahlgang des Vizegemeindepräsidenten Suhr wird erfolgen
Suhr informiert über den Eingang der Anmeldungen zum zweiten Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen der Amtsperiode 2022 bis 2025.
Für die Funktion als Vizegemeindepräsidenten Suhr ist innerhalb der gesetzten Frist Thomas Baumann als Kandidat angemeldet worden. Weil gleich viele wählbare Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist gemäss des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von fünf Tagen ab Publikation anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind gemäss der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten des betreffenden Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert fünf Tagen, d. h. bis Dienstag, 19. Oktober 2021, 12 Uhr, einzureichen.
Das Anmeldeformular kann bei der Gemeinde bezogen werden
Das erforderliche Formular für den zweiten Wahlgang kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahifähigkeitszeugnis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig.
Überrtrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, wird der Vorgeschlagene durch das Wahlbüro Suhr als in stiller Wahl gewählt erklärt.