Thalwil ruft Bevölkerung zur Bekämpfung von Neophyten auf
Wie die Gemeinde Thalwil bekannt gibt, wird die Bevölkerung aufgerufen, bei der Bekämpfung der Neophyten, besonders des Einjährigen Berufkrauts, mitzuhelfen.
Aus aktuellen Meldungen des Kantons Zürich, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, sowie zahlreichen Meldungen aus den Gemeinden und kantonalen Fachstellen geht hervor, dass sich das Einjährige Berufkraut stark ausbreitet.
Das Einjährige Berufkraut erkennen
Das Einjährige Berufkraut stammt ursprünglich aus Nordamerika, hat sich in der Schweiz jedoch als invasive Pflanze (Neophyt) etabliert.
Es wird 30 bis 100 Zentimeter hoch und erinnert entfernt an ein hochgewachsenes Gänseblümchen oder eine Margerite.
Verwechselt wird es auch oftmals mit der Echten Kamille. Ursprünglich stammt die Pflanze aus Nordamerika und wurde im 18. Jahrhundert als Zierpflanze nach Europa gebracht.
Leider verwilderte es schnell und breitete sich in der Folge als invasive Pflanze in ganz Mitteleuropa aus.
Unkraut besiedelt unterschiedliche Orte
Das invasive Unkraut wächst besonders gerne auf Flächen, die selten gemäht werden.
Es besiedelt vor allem Böschungen, Wegränder und kiesige Areale, aber auch Magerwiesen, Buntbrachen und Naturschutzgebiete, wodurch biologisch wertvolle Standorte verlorengehen.
Auswirkungen auf die Biodiversität
Die Ausbreitung des Einjährigen Berufkrauts bedroht die Biodiversität innerhalb des Thalwiler Gemeindegebiets und über die Gemeindegrenzen hinaus, da dadurch biologisch wertvolle Standorte verlorengehen.
Das Berufkraut verdrängt einheimische Pflanzenarten und kann so insbesondere die Artenvielfalt auf unseren Wiesen reduzieren.
Das Berufkraut kann auch in intensiv genutzte Weiden eindringen.
Es ist zwar nicht giftig, doch die Kühe meiden die Pflanze, weshalb sie stehenbleibt, versamt und sich weiter ausbreitet. Dies verursacht weitreichenden Aufwand für die Landwirtschaft.
Das können private Gartenbesitzer tun
Durch die zahlreichen Samen können Gärten zu Verbreitungs-Hotspots des Einjährigen Berufkrauts werden und so benachbartes Acker- oder Wiesland befallen.
Darum sollte unbedingt jede einzelne Pflanze im eigenen Garten vor dem Blühen ausgerissen und der Kehrichtabfuhr übergeben werden.
Das Einjährige Berufskraut sollte keinesfalls auf dem Komposthaufen landen oder der Grüngutabfuhr übergeben werden.