Stefan Gschwind bleibt der Gemeindepräsident von Therwil
Wie die Gemeinde Therwil bekannt gibt, wurde der bisherige Gemeindepräsident Stefan Gschwind in stiller Wahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028 wiedergewählt.
Nach den Gemeinderatswahlen vom 3. März 2024 war als nächster Schritt die Wahl des Gemeindepräsident für die Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028 vorzunehmen.
Wahlvorschläge aus dem Kreis der gewählten sieben Gemeinderäte waren bis am Montag, 8. April 2024, 12 Uhr, der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Als einzige Bewerbung ist die Kandidatur des bisherigen Gemeindepräsidenten Stefan Gschwind eingegangen.
Stille Wahl zum den Gemeindepräsidenten
Aufgrund dieser Konstellation ist eine Stille Wahl gegeben.
Der bisherige Gemeindepräsident Stefan Gschwind wird daher in Stiller Wahl für die Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028 wiedergewählt.
Die Geschäftsprüfungskommission als Erwahrungsinstanz hat am 15. April 2024 gemäss den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte die Wahl erwahrt und Stefan Gschwind (die Mitte) als Gemeindepräsident von Therwil für die kommende Amtsperiode in Stiller Wahl als gewählt erklärt.
Fristen für Beschwerdeeinreichung
Allfällige Beschwerden wegen Verletzung des Stimmrechts oder wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach Veröffentlichung der Ergebnisse dem Regierungsrat einzureichen.
In der Beschwerdebegründung ist glaubhaft zu machen, dass die geltend gemachten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Ergebnis wesentlich zu beeinflussen.