Schwerzenbach kündigt Grabaufhebungen an
Wie die Gemeinde Schwerzenbach berichtet, werden im Mai 2023 auf dem Friedhof Oberholz Erd- und Urnengräber, deren Ruhefrist abgelaufen ist, aufgehoben.
Gestützt auf die Bestimmungen der Friedhofverordnung der Gemeinde Schwerzenbach hat der Gemeinderat am 28. November 2022 beschlossen, auf dem Friedhof Oberholz in Schwerzenbach die Erdgräber Nummer 166 bis Nummer 179 und Urnengräber Nummer 1081 bis Nummer 1092 aufzuheben.
Die 20-jährige Ruhefrist dieser Gräber ist abgelaufen.
Deswegen sollen sie im Mai 2023 aufgehoben werden.
Grabstein sowie Grabschmuck kann abgeholt werden
Die anordnungsberechtigten Personen der dort Bestatteten werden gebeten, dem Bestattungsamt mitzuteilen, falls sie über den Grabstein oder Pflanzen verfügen möchten.
Der Grabstein sowie Grabschmuck und Pflanzen müssen bis am 28. April 2023 abgeholt werden.
Nach Ablauf dieser Frist wird über nicht abgeholte Grabsteine und Pflanzen ohne weitere Mitteilung und unter Ablehnung jeder Entschädigungspflicht und Vergütung des Materials verfügt.