Stadtrat genehmigt neue städtische Submissionsvorgaben
Der Stadtrat Uster hat an seiner Sitzung vom 4. Februar 2020 die überarbeiteten städtischen Submissionsvorgaben genehmigt.

2015 wurden die Submissionsrichtlinien der Stadt Uster das letzte Mal überarbeitet. Die jetzt verabschiedeten Vorgaben sind neu in zwei Dokumente aufgeteilt: in ein Submissionsreglement als Strategiepapier des Stadtrates und den Submissionsleitfaden als operatives Handbuch für die Verwaltung zur Umsetzung der städtischen Beschaffungen.
Damit wird es möglich, dass die Bestimmungen für die operative Ebene aktualisiert werden können, ohne das zugrundeliegende Submissionsreglement ändern zu müssen. Beide Dokumente greifen die Ziele bezüglich Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit auf, welche die aktuelle Immobilienstrategie der Stadt Uster vorgibt.
Auch hatten die Vorgaben der städtischen Einkaufsempfehlungen Einfluss auf Submissionsreglement und Submissionsleitfaden. Das Submissionsreglement definiert – in Ergänzung zum aktuell geltenden übergeordneten Recht über das öffentliche Beschaffungswesen im Kanton Zürich – die Zuständigkeiten und regelt organisatorische Fragen, auch legt es submissionsrechtliche Rahmenbedingungen fest.
Schwellenwerte für die Submissionsarte
Öffentliche Mittel müssen weiterhin wirtschaftlich optimal eingesetzt werden; neu berücksichtigt das Reglement in den Vergabekriterien zur Beschaffung durch die Stadt Uster auch Aspekte der Nachhaltigkeit, wie etwa die Ökologie und den Lebenszyklus von Objekten. Insbesondere ist bei der Beschaffung neuer Investitionsgüter das Preiskriterium nach Bedarf zu unterteilen: einerseits in Anschaffungs- bzw. Erstellungspreis und andererseits in die Kosten des längerfristigen Unterhalts von Anlagen und Bauteilen.
Die Schwellenwerte für die Submissionsarten sind im neuen Reglement nach oben angepasst worden und entsprechen nun denjenigen, die auch der Kanton Zürich anwendet. Dabei sollen aber in der Stadt Uster beim freihändigen Verfahren bei Lieferungen, Dienstleistungen sowie Bauarbeiten im Bauneben- und Bauhauptgewerbe bei einem Auftragswert von mehr als 25 000 Franken mindestens drei Konkurrenzofferten, davon eine auswärtige eingeholt werden.
Diese Anforderung gilt sinngemäss auch für das Einladungsverfahren. Auf Basis der seit 1. Juli 2018 geltenden Gesetzesbestimmungen kann bei bestimmten Vergaben das Kriterium «Ausbildung von Lernenden in der beruflichen Grundbildung» für die Beurteilung hinzugezogen werden.
Der «Submissionsleitfaden» enthält weiterführende Hinweise und Hilfsmittel für die Umsetzung von Beschaffungen. Er sichert die Qualität der Prozesse und vereinheitlicht die Vorgehensweise bei Vergaben, indem er Empfehlungen für eine gute Vergabepraxis gibt sowie Muster und Vorlagen als Arbeitsinstrument zur Verfügung stellt. Auch orientiert sich der Leitfaden aktuell an der geltenden Rechtslage.