Uzwil ermöglicht ab Mai 2025 erstmals E-Voting
Stimmberechtigte in Uzwil können am 18. Mai erstmals online abstimmen. Die Anmeldung fürs E-Voting ist ab 27. Januar möglich und bis 24. März 2024 erforderlich.
Wie die Gemeinde Uzwil informiert, stehen am 18. Mai zwei kantonale Abstimmungsvorlagen an, die es in sich haben. Zum einen geht es um die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten, zum anderen um einen zusätzlichen Finanzausgleich an die Stadt St.Gallen.
Beobachter erwarten einen intensiven Abstimmungskampf.
Neu mit E-Voting abstimmen
Neben den bekannten Abstimmungsmöglichkeiten – persönlich an der Urne oder brieflich – kann in Uzwil am 18. Mai zum ersten Mal per E-Voting abgestimmt werden. Voraussetzung dafür ist, dass man sich acht Wochen vorher, also bis 24. März, registriert.
Wer sich rechtzeitig registriert hat, kann seine Stimmen dann via E-Voting bis am Samstag, 17. Mai um 12 Uhr abgeben. Der digitale Urnenschluss ist vor dem konventionellen.
Registrieren jederzeit möglich
Fürs E-Voting in Uzwil können sich Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ab dem 27. Januar anmelden. Die Anmeldung ist anschliessend unbefristet gültig, anmelden kann man sich auch später.
Was bleibt, ist die Anmeldefrist von acht Wochen. Sich schnell schnell vor der Abstimmung anmelden, ist nicht möglich. Der QR-Code auf der Webseite der Gemeinde führt direkt zum Anmeldeverfahren.
Wahlfreiheit bleibt
Wer sich für das E-Voting registriert hat, erhält weiterhin auch die Abstimmungs- und Wahlunterlagen auf Papier. Und kann sich immer wieder zwischen brieflich, Urne oder online entscheiden.
Die Gemeinde hofft, dass online nutzt, wer sich dafür anmeldet. Warum? Die Gemeinden zahlen für jede angemeldete Person, ob sie online dann nutzt oder nicht.