Deponie Tägernauer Holz: Beschluss zur Vergrösserung aufgehoben

Gemeinde Grüningen
Gemeinde Grüningen

Wetzikon,

Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Politischen Gemeinde Grüningen, gegen den Richtplaneintrag der Deponie Tägernauer Holz eingereicht hatte, gutgeheissen.

Justitia
Justitia - AFP/Archiv

Gemeinden und Zweckverbände wurden vor dem Entscheid nicht ausreichend angehört. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Politischen Gemeinde Grüningen, welche diese mit Unterstützung der Politischen Gemeinde Gossau gegen den Richtplaneintrag der Deponie Tägernauer Holz eingereicht hatte, gutgeheissen (Urteil 1C_648/2019 vom 4. Februar 2021). Das parallel dazu eingeleitete Beschwerdeverfahren (BGer 1C_644/2019) des

Zweckverbandes Kehrichtverwertung Zürcher Oberland (KEZO), der ZAV Recycling AG, der Interkantonalen Anstalt Limeco und des Zweckverbands für Abfallverwertung im Bezirk Horgen wurde mit dem Beschwerdeverfahren der Gemeinde vereinigt und im gleichen Urteil abgehandelt. Obwohl die KEZO, die ZAV Recycling AG etc. entgegengesetzte Interessen verfolgten, wurde auch deren Beschwerde gutgeheissen.

Mit dem Urteil wird der Beschluss des Kantonsrats vom 28. Oktober 2019 aufgehoben, mit dem eine Verdoppelung des Volumens der geplanten Deponie Tägernauer Holz erreicht werden sollte. Kantonsrat und Baudirektion stehen damit wieder mehr oder weniger auf Feld 1 und müssen das Richtplanverfahren in Bezug auf den Deponiestandort Tägernauer Holz zumindest teilweise wiederholen.

Missachtung der Mitwirkungsrechte der Gemeinde durch den Kanton

Die Hauptaussage des Bundesgerichts im soeben zugestellten Urteil lautet: Es ist unabdingbar, dass die Gemeinden bei der Erarbeitung der Richtpläne in allen wichtigen Punkten mitwirken können, welche ihre Interessen betreffen. Den Gemeinden kommt in der Raumplanung eine wichtige, von der Gemeindeautonomie geschützte Rolle zu, welche vom Kanton zu respektieren ist. Dieses Mitspracherecht steht ihnen vor allem aufgrund ihrer Zuständigkeit für die Nutzungsplanung und für den Vollzug des kantonalen Abfallrechts zu.

Das Bundesgericht rügt, dass der Kantonsrat die Mitwirkungsrechte der Gemeinde im Richtplanverfahren missachtet habe. Er habe sich mit den Einwendungen der Gemeinde ungenügend auseinandergesetzt. Vor allem die Kritik an der Vergrösserung der geplanten Deponie und an der dafür fehlenden Begründung, der nicht vorhandenen Interessenabwägung und der ungenügenden Standortevaluation habe der Kanton nicht entkräftet. Das oberste Gericht bemängelt, dass eine Begründung des Kantons dafür fehle, weshalb eine Vergrösserung der Deponie notwendig sei und weshalb ausschliesslich der Standort im Tägernauer Holz als Deponie für Schlacke in Betracht komme. Insofern ist das Urteil aus Sicht der betroffenen Gemeinden ein grosser Erfolg.

Auswirkungen in Bezug auf den «Antrag Pflugshaupt»

Bedauerlich ist aus Sicht der Gemeinden Grüningen und Gossau, dass der Antrag von Kantonsrätin Elisabeth Pflugshaupt, wonach von den Deponiestandorten Nr. 15 (Leerüti) und Nr. 16 (Tägernauer Holz) höchstens einer in Betrieb stehen darf, aufgrund des Urteils ebenfalls zur Disposition steht. Dieser Zusatzeintrag hätte einen zeitlichen Aufschub von einigen Jahrzehnten gewährleistet, weshalb er von der Gemeinde Grüningen auch ausdrücklich nicht angefochten wurde. Die Streichung des

Antrags Pflugshaupt war im Parallelverfahren von der KEZO, der ZAV Recycling AG etc. verlangt worden. Das Bundesgericht stellte dazu fest, dass der Antrag Pflugshaupt eine Richtungsänderung der Deponiepolitik darstelle, weshalb es unerlässlich gewesen wäre, die Ge-meinden und Zweckverbände (also KEZO, der ZAV Recycling AG, der Interkantonalen Anstalt Limeco und des Zweckverbands für Abfallverwertung im Bezirk Horgen) auch dazu vor einem Entscheid des Kantonsrats anzuhören. Es liege auch hier eine Missachtung der Mitwirkungsrechte der Gemeinden und Zweckverbände vor. Aus

Sicht der Gemeinden Grüningen und Gossau wird bedauert, dass der Kantonsrat in dieser Hinsicht eingeschränkt wird. Leider keine inhaltliche Überprüfung der Unvereinbarkeit des Deponiestandorts Tägernauer Holz mit der Waldgesetzgebung

Da der Richtplaneintrag bereits aufgrund der Missachtung der Mitwirkungsrechte der Gemeinden und Zweckverbände aufgehoben wurde und zurück an den Absender geht, prüfte das Bundesgericht bedauerlicherweise die inhaltlichen Vorbehalte der Gemeinde nicht. Somit wurde insbesondere noch nicht geklärt, ob das Bundesgericht die (teilweise) Rodung des Tägernauer Holzes in Kauf nimmt, damit dort in Zukunft Schlacke aus der Abfallverbrennung abgelagert werden darf.

Folgen für die Deponie Tägernauer Holz

Der Entscheid des Bundesgerichts hat zur Folge, dass der Kanton hinsichtlich der Deponieplanung Tägernauer Holz dazu verpflichtet wird, die betroffenen Gemeinden ernsthaft anzuhören. Das Richtplanverfahren muss somit zumindest in Bezug auf den Deponiestandort Tägernauer Holz wiederholt werden, was die Gemeinden Grüningen und Gossau ausdrücklich begrüssen.

Aus dem Entscheid ergibt sich auch in einem weitergehenden Sinne, dass die kantonale Abfall- bzw. Deponieplanung den bundesrechtlichen Vorgaben nicht (vollständig) entspricht. Das betrifft letztlich nicht nur die Deponie Tägernauer Holz, sondern auch die anderen Deponien, welche in der letzten Revision des Richtplans vorgeschlagen wurden, insbesondere die Deponie Leerüti. Ob der Kanton diese Verfahren auch wiederholen muss, bleibt vorderhand dahingestellt.

Forderungen und Kritik der betroffenen Gemeinden Grüningen und Gossau

Die bundesgerichtliche Kritik an der kantonalen Entsorgungsplanung muss zwingend zur Folge haben, dass die Planung der Deponiestandorte aufgrund der neuesten Erkenntnisse zu überarbeiten und anzupassen ist.

Dies gilt vor allem hinsichtlich der reduzierten Abfallmengen, welche nicht mehr mit den Deponievolumen übereinstimmen. Es wird generell weniger Abfall produziert und dank dem technischen Fortschritt kann die Abfallmenge reduziert werden.

Die Gemeindevertreter bedauern im Übrigen, dass auch die demokratisch zustande gekommene Anpassung gemäss Antrag Pflugshaupt aufgehoben wurde, was einen gravierenden Rückschritt bedeutet.

Es wird seitens der Gemeindevertreter begrüsst, dass der Kantonsrat heute unter anderem hinsichtlich der Deponien Leerüti und Tägernauer Holz einen Marschhalt beschlossen hat, damit die offenen rechtlichen und politischen Fragen zur Deponieplanung geklärt werden können.

Die Gemeinden werden sich weiterhin intensiv und engagiert in den Prozess der kantonalen Abfallplanung einbringen und Fehlentwicklungen bekämpfen.

Kommentare

Weiterlesen

Justeat
97 Interaktionen
Plötzlich 5 Sterne
schweizer spargel
16 Interaktionen
Schweiz-Saison?

MEHR AUS OBERLAND

Illnau-Effretikon
Illnau-Effretikon
Stadtverwaltung Illnau-Effretikon
Illnau-Effretikon
Dübendorf